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Bauzeitverlängerung: Infos zu Mehrkosten, Ansprüchen & Folgen

20.6.2022

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Das Ende des Bauprojekts steht fast bevor, doch dann verzögert sich der Abschluss des Bauprojekts. Gründe dafür kann es viele geben - das Wetter, eine Änderung des Bauentwurfs, verspätet angelieferte Materialien, falsche Kalkulationen oder Personalengpässe. Nicht immer ist dann eindeutig, wer für die entstandenen Mehrkosten aufkommen muss - Auftraggeber oder Auftragnehmer? 

Sowohl für die Baufirma als auch den Bauherren können somit finanzielle Schwierigkeiten entstehen. In diesem Beitrag klären wir, wie die Bauzeitverlängerung in der VOB geregelt ist, wie es zu einer Bauzeitverlängerung kommen kann und vor allem: wer in welchem Fall die Mehrkosten tragen muss. 

Definition: Bauzeitverlängerung 

Eine Bauzeitverlängerung entsteht dann, wenn die im Bauvertrag festgelegte Bauzeit nicht eingehalten wird. Ein Bauvertrag begründet sich entweder aus VOB oder den Regelungen des BGB. 

Selbstverschuldete Bauzeitverlängerung

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) legt genau fest, für wen und wann die Bauzeitverlängerung zum Nachteil ausgelegt werden kann. So kann die Bauzeitverlängerung selbstverschuldet eintreten, wenn der Bauherr die Schuld an einer Verzögerung trägt, etwa durch spontane nachträgliche Änderungen (z. B.​​ nachträgliche Veränderungen am Grundriss) und Wünsche oder durch jedwede mutwillige Behinderung des Bauprozesses. In diesem Fall hat der Bauherr die entstandenen Mehrkosten zu tragen, egal ob es Personal-, Lager- oder Gerätekosten sind.

Sowohl der Bauunternehmer als auch der Architekt können zusätzlich entstandene Kosten dann auch als weitere Forderungen auf den Bauherren umlegen. Beim Architekten ist das zum Beispiel der Anspruch auf weitere Honorarzahlungen. Unter gewissen Voraussetzungen kann übrigens auch Schadensersatz gegen den Bauherrn geltend gemacht werden. 

Damit diese Forderungen geltend gemacht werden können, empfiehlt es sich, die Bauzeitverögerung genau zu dokumentieren, zum Beispiel mithilfe einer Baumanagement-Software, um in jeder Bauphase rechtssicher zu dokumentieren.

Fremdverschuldete Bauzeitverlängerung

In Abgrenzung zu einer selbstverschuldeten Bauzeitverlängerung gibt es auch eine fremdverschuldete Bauzeitverlängerung. In diesem Fall hat das Bauunternehmen die Nichteinhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins zu verantworten, zum Beispiel aufgrund einer mangelhaften Bauablaufplanung.

Häufige Gründe für die Bauzeitverlängerung

Es gibt verschiedene Gründe und Ursachen, die zu einer Bauzeitverlängerung führen können. Je nach Umstand hat dann entweder der Bauunternehmer oder der Bauherr die Bauzeitverlängerung zu verantworten und die entstandenen Mehrkosten zu verantworten.  

Außerbetriebliche Ursachen vor Vertragsschluss

Noch bevor der Bauvertrag geschlossen wird, müssen Auftragnehmer verschiedene Ursachen bedenken, die unter Umständen zu einer Bauzeitverlängerung führen können. Dazu zählen Verzögerungen durch die konkreten Standortbedingungen, extreme Witterungsverhältnisse oder Wetterbedingungen (z.B. Frost oder Niederschläge). Für die genannten Beispiele sollte der Bauunternehmer schon in der Planung entsprechende Zeitreserven einkalkulieren bzw. diese berücksichtigen und Ausweichmöglichkeiten planen. Treten doch Bauzeitenverlängerungen ein, die eigentlich hätten vermieden werden können - haftet der Bauunternehmer und muss für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

Außerbetriebliche Ursachen nach Vertragsschluss

Nicht alle Verzögerungen sind für den Bauunternehmer allerdings schon vor Abschluss der Bauvertrags absehbar. Zu den außerbetrieblichen Ursachen nach Vertragschluss zählen Ursachen, die bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar waren. Dazu zählen zum Beispiel eine verspätet erteilte Baugenehmigung, Umplanung wegen unvorhergesehenen Bodenverhältnissen oder erzwungene Baustopps durch die Baubehörde. Diese Beispiele fallen in die Kategorie der berechtigten Bauzeitverlängerung. Der Bauunternehmer als Auftragnehmer muss nicht für die entstandenen Mehrkosten aufkommen. Diese fallen auf den Bauherren.

Innerbetriebliche Störungen

Eine weitere Kategorie an Ursachen, die zu einer Bauzeitverlängerung führen können, sind die innerbetrieblichen Störungen. Darunter fallen verspätete Materiallieferungen, falsche Personalplanung oder auch insgesamt schlecht geplante Arbeitsabläufe. Die genannten Beispiele hat der Bauunternehmer zu verantworten und muss dementsprechend auch für die entstandenen Mehrkosten aufkommen. 

Bauzeitverlängerung und Mehrkosten

Mit jeder Bauzeitverlängerung entstehen Mehrkosten. Wie bereits oben ausführlich beschrieben, kommt es darauf an, wer die Bauzeitverlängerung zu verantworten hat. Für selbst verschuldete Bauzeitverlängerung muss der Bauherr für die Mehrkosten aufkommen. Bei einer ‍fremdverschuldete Bauzeitverlängerung haftet der Bauunternehmer für die Mehrkosten.

Rechtlich abgesichert sind beide Seiten aber nur dann, wenn sämtliche Änderungen am Bauprojekt präzise aufgeführt und dokumentiert werden. Abhilfe schafft dabei zum Beispiel geeignete Baumanagement-Software. Mit der richtigen Software kann der Baufortschritt detailliert rechtssicher dokumentiert und begleitet werden. Es können z.B. für einfaches Baumanagement sämtliche entstandene Änderungen und Wünsche im Bauplan zentimentergenau verortet werden. Dementsprechend kann einfach und schnell nachvollzogen werden, wer welchen Änderungswunsch zu verantworten hat. Ähnlich verhält es sich mit anderen Behinderungen, Nachträgen oder Änderungswünschen. 

Mit einem in die Software integrierten Bautagebuch können alle relevanten Informationen, Bauherrenwünsche oder andere Vorkommnisse (die im schlimmsten Fall zur Bauzeitverlängerungen führen können) festgehalten werden. 

Im Rechtsstreit sind Bauunternehmer und Bauherren mit einer Software auf der sicheren Seite. Dank Ticket-Historie kann mir der richtigen Software schnell und einfach nachvollzogen werden, wie es zu der Bauzeitverlängerung gekommen ist und klar bewiesen werden, wer es zu verantworten hat, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten wird. 

Ihre Neugier ist geweckt? Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch und finden Sie heraus, wie Sie mit unserer Capmo Baumanagement-Software nicht nur alles im Blick behalten, sondern auch Missverständnisse und nervige Doppelarbeit reduzieren.

Wer trägt die Mehrkosten?

Wer die Mehrkosten bei einer Bauzeitverlängerung trägt, definiert die Schuldfrage. Wenn höhere Gewalt im Einsatz war, ist dies nicht immer ganz einfach zu beziffern und ein Fall für die Versicherung. Sind Baufehler klar erkennbar, die durch ein Unternehmen entstanden, müssen diese zunächst nachgewiesen werden. 

‍Wer unsicher ist, sollte hierfür immer auf einen Baugutachter vertrauen, der präzise prüft, ob tatsächlich Mängel vorliegen. Spätestens bei der Abnahme wird sichergestellt, ob die Fehler auf den Auftragnehmer zurückzuführen sind, welcher dann die Mehrkosten tragen muss.

Wie berechnet man die Mehrkosten?

Eine Bauzeitverlängerung bedeutet immer Mehrkosten, sei es für den Bauunternehmer oder den Bauherren. Wie diese berechnet werden und was zu beachten ist, regelt die VOB. 

Mehrkosten durch Mengenänderung: 

Zur Berechnung von Mehrkosten durch Mengenänderung muss  § 2 Abs. 3 VOB beachtet werden. Wichtig ist auch, dass Mehr- oder auch Minderkosten unter 10% keine Berücksichtigung finden. 

Mehrkosten durch Leistungsänderung: 

Bei Mehrkosten durch Leistungsänderung ist § 2 Abs. 5 VOB zu beachten. Darunter fallen Kosten, die durch Änderungen des Bauentwurfs nach Vertragsschluss, entstehen. Dazu zählen beispielsweise auch Material-, Geräte- oder Personalkosten, die durch die Änderungen des Bauherren entstehen. 

Mehrkosten durch Zusatzleistungen:

Bauzeitenverlängerungen werden häufig durch Zusatzleistungen verursacht. Darunter werden Leistungen verstanden, die nicht im Leistungsverzeichnis und im VOB/C enthalten sind. In § 2 Abs. 6 VOB/B finden sich die entsprechenden Regelungen wie diese Zusatzleistungen (=Leistungen die über das Leistungsverzeichnis hinausgehen) oder auch Nebenpflichten (=gehören nicht zum gewöhnlichen Leistungsumfang enstprechen Vertragsbedingungen) extra zu vergüten sind. 

 

Sind beide Parteien überzeugt davon, keine Schuld für die Bauverzögerung zu tragen, muss im Zweifel das Gericht entscheiden, wer die Mehrkosten zu tragen hat. ‍

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass der Bauvorgang zum Beispiel in einem Baumanagement-Software genau dokumentiert wird. Mit der richtigen Bausoftware können Mängel zurückverfolgt werden und die Mehrkosten-Frage schnell geklärt werden. 

Also worauf warten Sie noch? Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch und schließen Sie Ihr Bauprojekt fristgerecht ab.

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