Baulexikon

Erfolgreiches Claim- und Nachtragsmanagement im Bauwesen

7.11.2022

Lesezeit:
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Nachträge sind im Baugewerbe keine Seltenheit. Wie bringen Sie nachträgliche Forderungen mit Ihren Vergütungsansprüchen in Einklang? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Und was zeichnet gutes Nachtragsmanagement aus? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Egal wie sorgsam und vorausschauend Sie planen: Bei Bauprojekten kann es immer wieder zu Änderungen und damit verbundenen Nachtragsforderungen kommen. Zusätzliche Leistungen gehen für Auftragnehmer meist mit veränderten Vergütungsansprüchen einher. Um diese durchzusetzen, ist ein gutes Nachtragsmanagement gefragt. Doch was ist das eigentlich?

Nachtrags- und Claim-Management: Definition

Nachtragsmanagement (auch Claim-Management oder Nachforderungsmanagement) ist in allen Bereichen der Wirtschaft Thema. In der Regel betreffen Nachträge Änderungen im Projektablauf, die zu Anpassungen der zuvor vereinbarten Leistungen führen. In der Baubranche umfasst das Nachtragsmanagement alle Aktionen, die durch eine Veränderung des Bau-Solls und der damit verbundenen Forderung entstehen, etwa das Prüfen der Anforderungen, die Kalkulation der Mehrleistung und das Einreichen des Nachtrags unter Berücksichtigung notwendiger Formvorschriften.

Nachtrag oder Claim: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Nachtragsmanagement und Claim-Management werden häufig synonym verwendet. Streng genommen gibt es aber Kriterien, die einen Claim von einem Nachtrag unterscheiden.

Der englische Begriff Claim lässt sich mit "Forderung" oder "Anspruch" übersetzen und kann im Gegensatz zum Nachtrag sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer ausgehen. Es beschreibt die vertraglichen Forderungen beider Seiten, die sich im Projektverlauf ändern können und somit zu Nachträgen führen. Diese Forderungen können finanzieller, zeitlicher oder sachlicher Art sein.

Ein Nachtrag beschreibt das Geltendmachen nachträglicher Forderungen oder notwendiger Anpassungen hinsichtlich der Leistungen und das Durchsetzen damit verbundener Vergütungsansprüche. Nachträge können grundsätzlich nur vom Auftragnehmer eingereicht werden.

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Welche Ziele verfolgt das Nachtragsmanagement? 

Nachtrags- oder Claim-Management ist für beide Vertragsparteien relevant, kann aber aus zwei Perspektiven mit unterschiedlichen Zielsetzungen betrachtet werden:

  • Aus Sicht der Auftragnehmers geht beim Nachtragsmanagement darum, Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll zu erkennen, den Mehraufwand zu kalkulieren, daraus Ansprüche (hinsichtlich der Vergütung) abzuleiten und diese durchzusetzen.
  • Aus Sicht des Auftraggebers geht es beim Nachtragsmanagement darum, Nachträge oder Nachforderungen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Anders gesagt: Auftraggeber möchten natürlich nur gerechtfertigte Nachträge vergüten.

Rechtliche Grundlagen für das Claim-Management

Nachträge sind grundsätzlich möglich, wenn es zu Abweichungen vom Bauvertrag kommt. Diese Abweichungen bedeuten in den meisten Fällen einen Mehraufwand, weil zusätzliche Leistungen erbracht werden sollen. Möglich ist aber auch eine Minderleistung, etwa weil eine vereinbarte Arbeit auf Wunsch des Auftraggebers doch nicht ausgeführt werden soll.

Nachtragsmanagement nach VOB

In jedem Fall gilt: Sollen Sie eine zusätzliche Leistung erbringen, steht Ihnen zusätzliche Vergütung zu. Rechtliche Grundlagen dafür liefert die VOB. Ableitend von den Regelungen nach §2 VOB/B lassen sich verschiedene Nachtragsarten unterscheiden, die einen VOB-Nachtrag rechtfertigen und einen Vergütungsanspruch mit sich bringen.

Nachtragsmanagement laut Bauvertragsrecht (BGB)

Regelungen für das Nachtragsmanagement liefert auch das Bauvertragsrecht (§ 650 BGB), das zum 1. Januar 2018 umfassend reformiert wurde. Die Änderungen betreffen unter anderem den finanziellen Rahmen für Nachtragsleistungen. Eingeführt wurde außerdem ein bisher nur in der VOB/B vorgesehenes Anordnungsrecht des Auftraggebers, für den Fall, dass dieser eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs wünscht (§ 650b BGB).

Nachtragsmanagement nach HOAI

Neben der VOB/B kann auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei Verhandlungen zur Nachtragsvergütung herangezogen werden. Seit Inkrafttreten der neuen Fassung zum 1. Januar 2021 ist das Vergütungssystem der HOAI allerdings nicht mehr bindend. Vielmehr handelt es sich bei den Ausführungen um Empfehlungen. 

Warum ist Claim-Management im Baugewerbe wichtig?

Schon bei mittelgroßen Bauprojekten können sich innerhalb kürzester Zeit mehrere Änderungen und Nachtragsforderungen ergeben. Erfolgreiches Claim-Management bringt die Ansprüche aller Vertragspartner auf einen Nenner. Rechtssicher gestaltet und vorausschauend umgesetzt können Sie Streitigkeiten oder Missverständnisse vermeiden, Transparenz schaffen und Ihren Mehraufwand nachvollziehbar machen.

Tipp: Viele Schritte rund um das Nachtragsmanagement lassen sich mittlerweile digital erledigen. Durch die softwaregestützte, automatische Erfassung relevanter Ereignisse und Kennzahlen können Sie beispielsweise den Aufwand für die Dokumentation erheblich reduzieren. Capmo erleichtert die Nachtragsprüfung mit praktischen Funktionen wie einem digitalen Bautagebuch. So haben Sie schnell die nötigen Nachweise parat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir prüfen und aktualisieren die Informationen auf unserer Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten und Informationen inzwischen verändert haben. Die Informationen auf capmo.com stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.

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