Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen 2025: Was sie für die Bauindustrie bedeuten


Expertin Baubranche
31.3.2025
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Capmo für GeschäftsführerDie Bundestagswahl 2025 hat die politische Landschaft in Deutschland neu geordnet – CDU, CSU und SPD arbeiten derzeit an einem Koalitionsvertrag. Besonders gespannt blickt die Bauindustrie auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 (AG 4), die für die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Bauen und Wohnen zuständig ist. Nun liegen erste Zwischenergebnisse vor – und sie enthalten zahlreiche richtungsweisende Maßnahmen für die Branche.
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung: Bürokratieabbau als Bau-Beschleuniger?
Ein zentrales Ziel der neuen Koalition ist die radikale Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse:
- Umfassende Überarbeitung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrechts.
→ Das bedeutet für die Bauindustrie: Weniger Hürden und schnellere Abläufe bei Bauprojekten – insbesondere im öffentlichen Sektor. - Reform des Verbandsklagerechts: Nur noch bei tatsächlicher Betroffenheit zulässig.
→ Für die Bauwirtschaft reduziert sich das Risiko langwieriger Verfahren durch externe Klagen erheblich. - Plangenehmigung statt Planfeststellung wird zur Regel – insbesondere bei Ersatzneubauten.
→ Das spart Zeit und Kosten in der Umsetzung von Infrastruktur- und Modernisierungsprojekten. - Stichtagsregelung zur Beschleunigung von Verfahren.
→ Die Einführung eines fixen Stichtags verbessert Planbarkeit und reduziert Verzögerungsrisiken. - Digitalisierung und Ausbau der Planungskapazitäten in Zusammenarbeit mit den Architekten- und Ingenieurkammern.
→ Die Branche profitiert von effizienteren Abläufen und kürzeren Bearbeitungszeiten.
Diese Maßnahmen sollen Infrastruktur- und Wohnbauprojekte schneller umsetzbar machen – ein lang ersehntes Signal für Bauunternehmen, Planungsbüros und Investoren.
Wohnbauoffensive: Eigentum und Mietwohnungen im Fokus
Die Koalition plant eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive für den Wohnungsbau. Geplante Maßnahmen:
- „Wohnungsbau-Turbo“ in den ersten 100 Tagen.
→ Für Unternehmen im Wohnungsbau eröffnen sich kurzfristig große Auftragsvolumina. - Investitionsfonds für Wohnungsbau, z. B. mit KfW-Beteiligung und privatem Kapital.
→ Private wie öffentliche Bauträger erhalten besseren Zugang zu Finanzmitteln. - Verdopplung der Städtebauförderung.
→ Insbesondere Infrastrukturunternehmen profitieren von erhöhtem Fördervolumen in urbanen Gebieten. - Stärkung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften.
→ Bauunternehmen können mit einer stabileren öffentlichen Nachfrage rechnen. - Förderfähigkeit des Effizienzhaus 55 (EH55) wird zeitlich befristet wieder eingeführt.
→ Das ermöglicht neue Projekte im Bereich energieeffizienter Gebäude und hilft beim Abbau des Bauüberhangs. - Zielgerichtete Nutzung von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffe) und Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung.
→ Ressourcenschonende Bauweisen werden wirtschaftlich attraktiver – neue Geschäftsfelder entstehen.
Zusätzlich sollen die Programme der KfW für Neubau und Modernisierung zusammengeführt und vereinfacht werden.
GEG-Reform: Abschied vom Heizungsgesetz
Ein besonders umstrittener, aber entscheidender Punkt: Das sogenannte „Heizungsgesetz“ soll abgeschafft werden. Stattdessen wird der Fokus verschoben:
- Weg von kurzfristiger Energieeffizienz einzelner Gebäude.
→ Es entsteht mehr Flexibilität bei der Wahl von Materialien und Technik. - Hin zu Emissionseffizienz über den gesamten Lebenszyklus.
→ Planung und Ausführung müssen stärker auf CO₂-Bilanz und Nachhaltigkeit ausgelegt werden.
Diese Neuausrichtung könnte technologieoffenere und pragmatischere Lösungen ermöglichen – birgt aber Unsicherheiten für bestehende Sanierungspläne.
Technische Standards & Gebäudetyp E: Mehr Freiheit beim Bauen
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig nicht mehr automatisch einen Mangel darstellen – zumindest beim Gebäudetyp E. Zudem ist eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgesehen.
Damit wird der Weg frei für innovativere, einfachere und kostengünstigere Bauweisen – insbesondere im seriellem, modularem und systemischem Bauen.
Innovation & Forschung: Klimaneutrales Bauen im Blick
Um die langfristige Transformation zu klimaneutralem Bauen zu unterstützen, soll ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen errichtet werden. Parallel wird die Bindungswirkung technischer Normen überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß reduziert.
Fazit & Ausblick
Die Zwischenergebnisse der AG 4 senden ein klares Signal: Die neue Bundesregierung will die Bauindustrie aktiv fördern und von bürokratischen Fesseln befreien. Der Fokus liegt auf Investitionen, Beschleunigung und technischer Freiheit.
Die parteiinternen Abstimmungen über den finalen Koalitionsvertrag beginnen voraussichtlich Anfang April. Der CDU-Bundesausschuss wird Mitte April über den Vertrag beraten. Die Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ist für den 23. April 2025 geplant. Spätestens dann ist mit endgültigen, rechtsverbindlichen Aussagen zu allen geplanten Maßnahmen zu rechnen.
Quellen:
Mitgliederinformation des Bayerischen Bauindustrieverbands vom 28.03.2025
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