Ausführungsplanung: Beispiele, Tipps & Checklisten für die LPH 5
Expertin Baubranche
9.11.2021
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Capmo für GeschäftsführerMit dem Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung haben Sie schon einen erheblichen Teil der gesamten Planung geschafft. Ein guter Zeitpunkt um sich mal selbst auf die Schulter zu klopfen – aber nicht zu lange, denn die nächste Leistungsphase steht schon in den Startlöchern: die Ausführungsplanung. Sie legt die Grundsteine für eine erfolgreiche Realisierung Ihres Bauprojekts. Dabei liegt aber der Teufel im Detail: Denn nur wenn Sie bestimmte Anforderungen und Vorgaben bei der Erstellung der Ausführungsplanung berücksichtigen, können Sie potentielle Mängel schon vor Baubeginn ausmerzen. Wie Ihnen das gelingt? Wir haben Ihnen alle wichtigen Aspekte und Tipps für die Ausführungsplanung zusammengefasst, damit Sie die Leistungsphase 5 (LPH5) reibungslos über die Bühne bringen.
Mit einer detaillierten Ausführungsplanung sichern Sie Ihren Bauerfolg
Die Ausführungsplanung bildet die Basis für eine erfolgreiche Bauphase. Hier lautet die Devise: Je genauer, desto besser. Mit einer möglichst detaillierten Darstellung der Planung verringern Sie das Risiko potentieller Mängel und Missverständnisse während der Ausführung. Damit Sie mit einer vollständigen Ausführungsplanung glänzen können, haben wir alle relevanten Details im Folgenden für Sie zusammengefasst. So kann bei der nächsten Ausführungsplanung nichts mehr schief gehen!
Was gehört zur Ausführungsplanung HOAI?
Innerhalb der einzelnen Leistungsbilder der HOAI ist festgelegt, was genau die Ausführungsplanung beinhaltet. Auch die LPH5 teilt sich in Grundleistungen und besondere Leistungen. Einen gesamtheitlichen Überblick können Sie sich in den Anlagen der HOAI verschaffen. Die wichtigsten Leistungsbilder und Anlagen, die in der Ausführungsplanung eine tragende Rolle spielt, haben wir hier für Sie aufgeführt:
- Anlage 10: Gebäude und Innenräume
- Anlage 11: Freianlagen
- Anlage 12: Ingenieurbauwerke
- Anlage 13: Verkehrsanlagen
- Anlage 14: Tragwerksplanung
- Anlage 15: Technische Ausrüstung
Im Leistungsbild “Gebäude und Innenräume” sind diese Tätigkeiten für die Ausführungsplanung aufgelistet:
Welche Angaben muss ein Ausführungsplan enthalten?
Ziel der LPH5 ist es, einen Plansatz zu erstellen, der alle relevanten Informationen enthält, die für eine erfolgreiche Bauausführung notwendig sind. Dabei muss der Ausführungsplan so detailliert dargestellt sein, dass die ausführende Gewerke ein möglichst genaues Bild davon bekommen, welche Leistungen sie zu erbringen haben.
Der Ausführungsplan muss besondere Anforderungen erfüllen, da dieser in gewisser Weise auch die rechtliche Grundlage für die Ausführung bildet. Es gibt beispielsweise genaue Regelungen wie die DIN 1356, in der festgehalten ist, wie Dick die Linien sein müssen oder welche Linientypen für die Zeichnungen der Ausführungsplanung der jeweiligen Zeichner benutzen muss. Alle relevanten Angaben zur Qualität, zum Material, zur Beschaffenheit müssen ebenfalls enthalten sein, sonst macht sich der beauftragte Planer im schlimmsten Fall strafbar. Um das Fehlerpotential in der Ausführung so gering wie möglich zu halten, dürfen auch die notwendige Verarbeitungshinweise oder Informationen zu möglichen Toleranzen nicht fehlen.
Eine Unterteilung der Ausführungspläne in verschiedene “Plantypen” stellt sicher, dass jedes Gewerk am Ende des Tages bei der Umsetzung weiß, welches Bauteil, welche Mauer oder welches Fenster sie in welcher Weise und an welchem Ort anbringen müssen. Dazu gehören:
- Pläne zu den Grundrissen
- Pläne zum Schnitt
- Ansichtspläne
- Detailzeichnung
Wie lange dauert die Ausführungsplanung?
Dass die Planung der Ausführung mit dem ersten Spatenstich beendet ist, ist ein Trugschluss. Der Architekt ist rechtlich verpflichtet während der Bauphase den Ausführungsplan bei Bedarf fortzuschreiben. Beispielsweise wenn die Ausführungsplanung nicht vollständig war oder es zu Abweichungen beim Bau kommt. Dabei hat er keinen Anspruch auf Vergütung, außer das vereinbarte Planungsziel verändert sich nach §25 HOAI. Bleibt das Planungsziel nicht wie ursprünglich definiert bestehen, kann der Architekt nachträglich noch die Kosten für die wiederholte Grundleistung in Rechnung stellen.
Außerplanmäßige Kosten fallen auch an, wenn der Bauherr den finalen Zustand des Gebäudes dokumentieren möchte. Dazu muss er den Architekten für die Zeichnung der Bestandspläne zusätzlich beauftragen. Die Pflicht zur Fortschreibung der Ausführungsplanung erlischt nämlich, sobald die Bauphase abgeschlossen ist. Demnach endet die Ausführungsplanung tatsächlich erst mit Fertigstellung des Bauwerks.
Wer macht die Ausführungsplanung?
Bei der Planung der Ausführung sind diverse Objekt- und Fachplaner involviert. Klassischerweise übernimmt diese ein Architekt, allerdings planen den Bau von schlüsselfertigen Gebäuden meist Generalunternehmer. Einzelne Planungsinhalte können aber auch vom Auftraggeber beziehungsweise dem Bauherren selbst übernommen werden.
Architekten & Ingenieure
Wie bereits erwähnt, führen im Regelfall Architekten oder Ingenieure die Ausführungsplanung durch. Diese kümmern sich um die Anfertigung von Detailzeichnungen und den dazugehörigen textlichen Beschreibungen. Dabei müssen sie die Bauvorhaben der Länder und die Regelungen in der VOB genau beachten. Die Vergütung erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), dementsprechend fallen hier höheren Kosten als bei der Beauftragung eines Generalunternehmers rechnen. Aber wie heißt es so schön: Qualität hat eben ihren Preis.
Generalunternehmer
Sie können natürlich auch einen Generalunternehmer für die Vergabe der Planungsleistung beauftragen. Teilweise erstellen Totalunternehmer oder -übernehmer selbst die Ausführungsplanung, oftmals lagern sie diese aber auch an die entsprechenden Bau- und Fachingenieure aus. Klären Sie deshalb im Vorfeld, ob die Planung vom Generalunternehmer selbst erstellt wird und Sie sich dadurch das teurere Honorar für Architekten und Ingenieure sparen.
Auftraggeber & Bauherr
Übernehmen Sie als Bauherr oder Auftraggeber selbst die Planung einzelner Bestandteile, halten Sie dadurch natürlich auch die Kosten für die Ausführungsplanung am geringsten, denn auch die Vorplanung wird laut HOAI vergütet. Dies ist vor allem sinnvoll, sofern bestimmte Bestandteile eine besondere Funktion erfüllen oder Sie eine genaue Vorstellung haben, wie diese auszusehen haben. Ganz ohne Generalunternehmer, Architekt oder Ingenieur geht es aber dann doch nicht, da für die Detailplanung verschiedene Fachexperten benötigt werden. Ist Ihre Vorplanung beendet, übergeben Sie diese anschließend an den jeweiligen Partner Ihrer Wahl und verhandeln auf dieser Basis den Vertrag.
Mit welchen Honorarkosten ist bei der Ausführungsplanung zu rechnen?
Die Honorarkosten der LPH5 machen insgesamt ein Viertel des Gesamthonorars aus. Die tatsächliche Höhe der Kosten ergibt sich durch das Bauobjekt und die Honorarzonen, sprich wie groß der Umfang und die Komplexität der Planungsleistung ist. Unabhängig davon wird das Honorar des Architekten oder Ingenieurs für die Ausführungsplanung auf Grundlage der HOAI berechnet. Dabei ist es egal, ob dieser nur eine Teilleistung oder die Gesamtleistung geplant hat.
Warum eine gute Ausführungsplanung nach HOAI erforderlich ist? Im Video erhalten Sie die Antworten.
Wer haftet bei einer mangelhaften Ausführungsplanung?
Liegt eine fehlerhafte Planung vor, haftet in den meisten Fällen der zuständige Planer. Dabei ist es egal, ob nur einzelne Informationen zur Brandschutzverordnung fehlen oder falsche Materialien für die Planung berücksichtigt wurden. Sobald Sie oder ein ausführendes Gewerk den Fehler entdecken, müssen Sie den verantwortlichen Planer durch eine entsprechende Mängelanzeige darauf hinweisen. Dieser ist dann rechtlich verpflichtet entsprechende Anpassungen in den Plänen vorzunehmen oder fehlenden Dokumente nachzureichen. Die Kosten für Nachtragsaufträge, mehr Löhne oder Materialien hat der Planer allerdings nicht zu tragen, da diese sowieso im Zuge einer vollständigen Ausführungsplanung entstanden wären. Anders ist die Kostenregelung, wenn die Folgen der Fehlplanung hingegen Verzögerungen im Bauablauf oder direkte Schäden am Gebäude selbst hervorrufen. In diesem Fall können Sie den Planer für die zusätzlich entstandenen Kosten zur Rechenschaft ziehen.
Als Bauherr tragen Sie aber zum Teil auch selbst die Verantwortung bei offensichtlichen Mängeln in der Planung. Konkret bei der Auftragsplanung sind Sie in der Pflicht, diese genau zu überprüfen. Sofern der Fehler ersichtlich war, muss der Architekt nur für die Höhe seines Verschuldens aufkommen. Hier ist also auch große Sorgfältigkeit von Ihnen gefordert.
Capmo Tipp
Um Mängel zu vermeiden, sollten Ihre Planer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/C) aus dem Stegreif können. Außerdem sollten Sie überprüfen, dass der beauftragte Planer die DIN-Normen und Bestimmungen des jeweiligen Landes berücksichtigt. Aufträge durch den Bund stellen einen Sonderfall dar und sind somit durch zusätzliche Vorgaben geregelt. Halten Sie sich bei der Ausführungsplanung an die jeweiligen Regelwerke, dann minimieren Sie das Fehlerpotential enorm.
Die Ausführungsplanung effizient gestalten
Allein bei der Planung eines Einfamilienhauses entstehen bis zu 25 Pläne für die Ausführungsplanung. Da schwirrt einem bei dem Gedanken an die Planung eines Krankenhauses oder einer Gesamtschule schon der Kopf. Wie Sie trotz der vielen Baupläne und der Koordination der zahlreichen Beteiligten den Überblick behalten? Wir haben 2 Methoden für Sie, die Ihnen sicherlich dabei helfen.
Behalten Sie bei der Planung der Ausführung mit einer Checkliste den Überblick
Eine mangelhafte Ausführungsplanung kann Ihnen sehr teuer kommen, deshalb ist hier extreme Sorgfalt geboten. Aus diesem Grund haben wir eine Checkliste für Sie erstellt, die Ihnen auch bei der Planung der Ausführung den Rücken freihält. Indem Sie alle Punkte, die Sie dabei beachten müssen auf einen Blick haben und diese Schritt für Schritt abarbeiten können, minimieren Sie das Risiko einzelne Pläne oder Daten wie zum Beispiel für den Brandschutz oder die Tragwerksplanung zu vergessen. Im Idealfall haken Sie die “To-Dos” einfach digital ab und haben so Ihre Dokumentation direkt sauber, sowie nachvollziehbar abgespeichert. Sie werden begeistert sein, wie schnell Sie damit wieder einen freien Kopf bekommen und sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Laden Sie sich einfach jetzt unsere Checkliste für die einzelnen Plantypen Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsplan herunter und nutzen Sie diese direkt bei Ihrer nächsten Ausführungsplanung.
Führen Sie die Ausführungsplanung mit einer Software noch effizienter durch
Die Checkliste für die LPH5 der HOAI ist schon ein erster Schritt in Richtung Digitalisierung Ihrer Bauprojekte. Noch mehr Vorteile kann Ihnen allerdings eine Software bei der Ausführungsplanung liefern. Als Baumanagement Software eignet sich Capmo für eine übersichtliche und transparente Planung der Ausführung hervorragend. Hier bekommen Sie schon mal einen kleinen Vorgeschmack.
Eine zentrale Datenablage für all Ihre Pläne
Indem Sie die zahlreichen Pläne der Fachplaner digital an einem Ort abspeichern, haben Sie immer den aktuellsten Stand der Ausführungsplanung im Blick. So wissen Sie sofort, welche Bau- oder Projektdaten für eine erfolgreiche Ausführung noch fehlen. Konkret bedeutet das: Sie müssen nicht mehr stundenlang die Anhänge unzähliger E-Mails zusammensuchen, um an alle relevanten Informationen zu gelangen. Ein Blick ins Programm genügt und schon haben Sie, was Sie brauchen. Damit garantieren Sie nicht nur eine absolute Nachvollziehbarkeit, sondern beugen gleichzeitig Missverständnissen und Informationssilos vor.
Die gesamte Kommunikation an einem Ort
Je komplexer das zu errichtende Gebäude oder Bauwerk, desto intensiver ist auch der Austausch unter allen Planungsbeteiligten. Zu den Fachplanern werden meist noch Sachverständiger oder Experten für Baumaterialien sowie die ausführende Gewerke schon bei der Ausführungsplanung hinzugezogen. Viele Partner bedeuten oft viele Kommunikationswege, aber das muss nicht sein! Mit einer Baumanagement Software, die Sie auch für die Planung der Ausführung nutzen können, stellen Sie eine einheitliche Informationsbasis sicher. Zusätzlich sorgen Sie noch dafür eine datenschutzkonforme Speicherung – was Sie bei einem Austausch über WhatsApp nicht gewährleisten können.
Arbeiten Sie in Echtzeit mit allen Beteiligten
Wenn die Ausführungsplanung nicht vollständig war und im Nachgang noch Anpassungen an den Plänen vorgenommen werden müssen, ist das mit einer Software ein Kinderspiel. Sobald der zuständige Fachplaner die Pläne aktualisiert hat und hochlädt, werden die zuständigen Gewerke auf der Baustelle automatisch benachrichtigt. So verkürzen Sie langwierige Abstimmungswege und gestalten die Zusammenarbeit in Echtzeit effizienter.
Profitieren Sie von einer Baumanagement Software & haben Sie immer alles im Blick.
Bereits ab der Grundlagenermittlung können Sie mit einer Baumanagement Software profitieren. Diese begleitet Sie sogar über die Ausführungsplanung bis hin zur letzten Leistungsphase der HOAI. Und die Kirsche auf der Sahnetorte ist: Mit einer sauberen Dokumentation der Ausführungsplanung haben Sie zudem einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Leistungserbringung.
Sie können es kaum erwarten, die Vorteile einer Baumanagement Software auch für Ihre nächste Ausführungsplanung greifbar zu machen? Dann starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probezeitraum für Capmo – 14 Tage, unverbindlich und mit allen Funktionen.
A) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
B) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
C) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
D) Fortschreiben des Terminplans
E) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
F) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
- Aufstellung einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm x
- Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
- Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
- Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
Die Grundrisse zeigen einen horizontalen Schnitt durch das gesamte Bauobjekt in einem Maßstab von 1:50. Der Schnitt läuft im Normalfall auf der Höhe der Tür- und Fensteröffnungen. Während die Perspektive des Grundriss eines Tragwerkplaners den Blick Richtung Decke wirft, ist die des Architekten hingegen in Richtung Fußboden. Die Pläne zum Grundriss beinhalten alle Maße, sowohl zur Konstruktion selbst, sowie zum -raster, aber auch Treppen, Türen, Fenster und den Außenraum.
Schnittzeichnungen dienen dazu, einen Einblick in verdeckte innenliegende Strukturen, Konturen oder Materialien eines Gebäudes zu bekommen. Im Bauwesen nutzen die jeweiligen Zeichner hierfür eine vertikale Darstellung, sodass alle relevanten Einzelheiten der Konstruktion und auch die Anschlussdetails gut erkennbar sind. Der Maßstab der Schnittzeichnung ist derselbe wie bei den Grundrissen. Die Pläne zum Schnitt beinhalten alle Maße, sowohl zur Konstruktion selbst, sowie zum -raster, aber auch Treppen, Türen, Fenster und den Außenraum.
Der Blick auf die Fassade eines Gebäudes wird in der Fachsprache als Ansicht bezeichnet. Von allen Richtungen Süd, Nord, West und Ost erstellt der Zeichner das äußere Erscheinungsbild des Bauobjekts, ebenfalls in einem Maßstab von 1:50. In der Objektansicht müssen alle Türen, Fenster und Gebäudekanten mit den jeweiligen Maßangaben und Aufschlagsrichtungen enthalten sein. Die Außenbemaßung mit den Gelände-, Trauf- und Firsthöhen darf natürlich auch nicht fehlen. Erst dann sind alle relevanten Daten auf den Ansichtspläne vollständig.
Die Detailzeichnungen oder -pläne sind wie ein Zoom in die großen zentralen Baupläne. Diese konkrete Ausschnitte eines Bauobjekts, die in größeren Maßstäben wie 1:20 bis 1:1 abgebildet werden, helfen Ihnen zum Beispiel bei der genauen Planung verschiedenen Hausanschlüsse. So stellen Sie sicher, dass das verantwortliche Gewerk die Durchstoßpunkte aber auch die Leitungsführung für Wasser, Gas, Abwasser oder Strom an die richtige Stelle setzt.
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Die Ausführungsplanung ist einer der vielen Prozesse im Baumanagement, die digital einfacher und schneller gelingen. Deshalb unser Tipp: Verschwenden Sie Ihre Zeit nicht länger mit nervigem Papierkram, sondern bauen Sie digital! Wie Ihnen dies gelingt, erfahren Sie hier.
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