Gratis Behinderungsanzeige nach VOB/B §6 zum Download
Gratis Behinderungsanzeige nach VOB/B §6 zum Download
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Expertin Baubranche
23.3.2020
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Wenn Sie eine Behinderung feststellen, müssen Sie diese mithilfe einer Behinderungsanzeige unverzüglich anzeigen. Unsere praktische Vorlage hilft Ihnen, dabei keine Zeit zu verlieren.
Capmo für GeschäftsführerVerzögerungen sind im Bauablauf an der Tagesordnung. Häufig sind diese auf Behinderungen zurückzuführen. Ob verspätete Lieferungen, vorgelagerte Baumängel oder schlechte Witterungsverhältnisse: Ursachen für Verzögerungen im Bauablauf gibt es unzählige. Umso wichtiger ist es, in solchen Situationen richtig zu reagieren.
Im Falle einer Behinderung bedeutet dies: Informieren Sie Ihren Auftraggeber unverzüglich mithilfe einer Behinderungsanzeige. Wie Sie eine VOB Behinderungsanzeige erstellen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein kostenloses Behinderungsanzeige Muster zum Download zur Verfügung.
Was ist eine Behinderung?
Ob für private Bauherren oder Baustellen des Bundes: Wird ein Vertrag geschlossen, so ist dieser für alle Parteien verbindlich. Dies gilt auch für darin festgesetzte Fristen. Am Bau kann die verspätete Erbringung einer Leistung schwerwiegende – und kostenintensive – Folgen nach sich ziehen. Zum Schutz des Auftraggebers kann diese zu Schadensersatzzahlungen verpflichten. Oder sogar zur Kündigung des Projekts führen.
Zu Recht werden Sie sich jetzt Fragen: Wer oder was schützt den Auftragnehmer? Ist die VOB/B wirksam in Ihren Bauvertrag einbezogen, kann auch der Auftragnehmer die Verzögerung wirksam rechtfertigen. Das Stichwort lautet Behinderung. Laut §6 VOB/B sind Behinderungen „Ereignisse, die den vorhergesehenen Bauablauf stören, hemmen oder verzögern“. Konkret bedeutet dass: Die VOB/B räumt Ihnen das Recht einen Umstand anzuzeigen, der Sie in Ihren Arbeiten behindert. Welche Umstände hierfür in Frage kommen, ist in der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen klar geregelt.
Gründe für eine Behinderung am Bau
Dass eine Leistung behindert wird, kann vielfältige Gründe haben. Doch nicht auf alle Vorkommnisse können Sie sich im Bauablauf berufen. Gemäß der §6 VOB/B Abs. 2 könnten drei hindernde Umstände eine Behinderung rechtfertigen:
- einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers,
- Streik oder Aussperrung im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Nachunternehmers
- Höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände.
Was der Gesetzgeber bei den ersten beiden Gründen meint, ist klar. Beim Punkt „höhere Gewalt“ haben jedoch bestimmt nicht nur wir Fragezeichen vor Augen. Mit dem Begriff „höhere Gewalt“ meint das deutsche Recht ein Ereignis, das von außen einwirkt und einen Schaden verursacht. Damit Sie sich auf höhere Gewalt berufen können, darf der Grund dieser Umstände nicht in der Natur der gefährdeten Sache liegen. Darüber hinaus muss dessen Eintreten selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und Mühe nicht verhindert werden können.
Rechtliche Folgen einer Behinderung
Wie bereits angedeutet, führen Verzögerungen im Bauzeitenplan im Normalfall zu Schadensersatzzahlungen oder sogar der Kündigung des Vertrags. Wird die Behinderung von Ihrem Arbeitgeber oder dem zuständigen Gericht als solche anerkannt, so sind Sie vor diesen Folgen geschützt. Darüber hinaus räumt Ihnen die VOB/B das Recht zur Verlängerung der Ausführungsfrist in angemessenem Umfang ein. Hierfür muss jedoch zunächst geprüft werden, wer dafür verantwortlich ist, dass Ihr Auftrag nicht wie vorgesehen ausgeführt werden kann.
- Ist der Auftragnehmer Schuld an der Verzögerung, besteht kein Anspruch auf Verlängerung.
- Hat der Auftraggeber die Behinderung zu vertreten, so hat der Auftragnehmer nicht nur das Recht auf die Verlängerung der Frist sondern gleichzeitig einen Anspruch auf Schadensersatz.
- Fällt die Behinderung in den Risikobereich des Auftraggebers, so können sich Auftragnehmer auf §6 VOB/B berufen.
- Trägt keine Partei die Verantwortung für die Fristverlängerung, so kann ebenso §6 VOB/B geltend gemacht werden.
Verlängerung der Ausführungsfrist
Wie lange die Frist bei einer Behinderung verlängert wird, muss im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend sind dabei vor allem drei Informationen:
- Die Dauer der Behinderung
- Der Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten
- Der Zuschlag für die Verschiebung der Arbeiten in eine ungünstige Jahreszeit
Damit diese Folgen eintreten und Sie sich vor Schadensersatzansprüchen oder Kündigungsrechten schützen, müssen Sie eine Voraussetzung erfüllen: Sie müssen die Behinderung „unverzüglich schriftlich anzeigen“. Eine mündliche Anzeige wird nicht anerkannt. Dafür gibt es die Behinderungsanzeige.
Wichtigste Voraussetzung: die Behinderungsanzeige
Im §6 Abs. 1 VOB ist zu lesen: „Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.“ Geschieht dies nicht, so „hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren.“
Auch wenn Rechtsdeutsch nicht immer verständlich ist, spricht der Gesetzgeber in diesem Fall eine klare Sprache: Damit eine Behinderung als solche anerkannt wird, müssen Sie diese bei Ihrem Auftraggeber unverzüglich anzeigen oder beweisen, dass Ihr Auftraggeber offenkundig informiert war. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen deshalb dringen: Stellen Sie unverzüglich eine Behinderungsanzeige!
So stellen Sie eine VOB Behinderungsanzeige
Mit einer VOB Behinderungsanzeige informieren Sie Ihren Auftraggeber schriftlich über eine Störung im Bauablauf. Sie zeigen damit nachweisbar an, dass Sie In der Ausführung Ihrer Leistung behindert sind. Gleichzeitig fordern Sie eine Verlängerung der Ausführungsfrist. Damit diese auch vor Gericht Stand hält, muss die Behinderungsanzeige VOB vier Voraussetzungen erfüllen:
- Informieren Sie den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich: Reichen Sie das Dokument nicht erst ein, wenn die Behinderung und Unterbrechung eingetreten ist, sondern bereits, wenn Sie eine handfeste Vermutung haben, dass diese bald eintreten wird.
- Verschicken Sie das Dokument per Einschreiben mit der Post. Über den Versand per E-Mail sind sich die Gerichte aktuell noch uneinig.
- Richten Sie die VOB Behinderungsanzeige direkt an Ihren Auftraggeber beziehungsweise dessen im Vertrag genannten Vertreter.
- Beschreiben Sie die Umstände möglichst detailliert: Zu sagen, dass der Umstand vorliegt, genügt nicht. Vielmehr müssen Sie belegen, wie dieser Umstand welche Leistung behindert und welche Folgen dies für Ihren vertraglich vereinbarten Auftrag hat.
Schritt 1: der VOB/B Vertrag
Prüfen Sie, ob Ihr Bauvertrag auf Basis des BGB oder dem VOB/B geschlossen ist. Falls Sie einen Werkvertrag nach dem BGB geschlossen haben, können Sie keine Behinderungsanzeige einreichen. Mit einem VOB-Vertrag steht Ihnen das Recht zu, die Verzögerung anzuzeigen und so eine Verlängerung der Ausführungsfrist zu beantragen.
Schritt 2: die Dokumentation
Ist Ihr Vertrag nach der VOB/B geschlossen, können Sie mit der Vorbereitung Ihrer Behinderungsanzeige beginnen. Da Sie diese möglichst detailliert einreichen und bei Ihrem Auftraggeber unverzüglich anmelden müssen, gilt es die wichtigsten Informationen zu sammeln. Schnappen Sie sich Ihr Bautagebuch, Ihren Bauzeitenplan sowie den Bauvertrag und fassen Sie die folgenden Details zusammen:
- Baufortschritt zum Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung.
- Betroffene Leistungen, die durch die hindernden Umstände behindert werden oder behindert werden könnten.
- Art und Weise der Behinderung der Leistungen, die im Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssten.
- Gefährdete Fristen, die verlängert werden müssen.
- Einschätzung der Verlängerung der Ausführungsfrist.
Um später beweisen zu können, dass Sie in der ordnungsgemäßen Ausführung Ihrer Leistung behindert waren, empfehlen wir Ihnen schon frühzeitig, Belege zu erbringen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Baudokumentation vollständig ist und halten Sie jede Verzögerung, jede Behinderung und jede Fristversäumnis schriftlich fest. So halten Sie wichtige Beweise in Händen, die Sie vor den rechtlichen Folgen schützen können.
Schritt 3: die Behinderungsanzeige
Sobald Sie die wichtigsten Informationen beisammen haben, müssen Sie Ihren Auftraggeber offenkundig informieren. Stellen Sie hierfür eine Behinderungsanzeige nach VOB, die alle oben genannten Informationen enthält. Aber Vorsicht: Es genügt nicht, die hindernden Umstände als Grund anzuführen. Vielmehr müssen Sie darlegen, wie diese Umstände Sie in Ihren Arbeiten behindert. Mögliche Überlegungen in der Corona Pandemie waren beispielsweise:
- Können Sie aufgrund von gravierenden Lieferengpässen keine Bau-Materialien beschaffen?
- Ist der Weg zu Ihrer Baustelle aufgrund von Gebietsschließungen versperrt?
- Haben Sie mit unverhältnismäßigen Personalengpässen zu kämpfen, da Ihr Personal aufgrund von geschlossenen Grenzen nicht einreisen kann?
Schritt 4: Versand & Bestätigung
Ist Ihre Behinderungsanzeige vollständig ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen, so ist sie bereit für den Versand. Sorgen Sie dafür, dass das Dokument Ihrem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zugeht. Wählen Sie hierfür den Postweg und versenden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein. So halten Sie einen Beweis in Händen, dass die Behinderungsanzeige sicher bei Ihrem Auftraggeber eingegangen ist.
Was passiert nach der Behinderungsanzeige?
Sie haben Ihre Behinderungsanzeige abgeschickt – und jetzt? Jetzt ist Ihr Auftraggeber gefragt. Sobald dieser die Informationen in Händel hält, gilt es diese zu prüfen. Sind alle relevanten Daten vorhanden? Ist die Dauer der Behinderung aufgeführt? Wird deutlich, wann Sie mit einer Wiederaufnahme der Arbeiten rechnen? Sind all diese Informationen vorhanden, so entscheidet Ihr Auftraggeber. ob Ihre Behinderungsanzeige Anspruch auf Berücksichtigung hat – oder ob er die Gründe ablehnt.
Fristverlängerung bei Anerkennung
Erkennt Ihr Auftraggeber die Behinderungsanzeige an, so haben Sie erfolgreich eine Verlängerung der Ausführungsfrist bewirkt. Nichtsdestotrotz: Für Zurücklehnen ist nun keine Zeit! Sie sollten nun alle Hebel in Bewegung setzen, um die Wiederaufnahme der Arbeiten zu beschleunigen und die neue Frist einhalten zu können. Auch hierbei gilt: Wer schreibt, der bleibt! Dokumentieren Sie den weiteren Verlauf der Arbeiten detailliert. Kündigen sich weitere Verzögerungen an, so sollten Sie Ihren Auftraggeber unverzüglich schriftlich informieren.
Rechtsberatung bei Ablehnung
Erkennt Ihr Auftraggeber die hindernden Umstände nicht an, so sollten Sie zunächst das Gespräch suchen. Verdeutlichen Sie nochmals nachvollziehbar, wie und warum Sie bei Ihren Arbeiten behindert sind. Machen Sie Ihren Auftraggeber nochmal klar, dass Sie eine Verlängerung der Ausführungsfrist benötigen um die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen zu können.
Lässt er sich auch dann noch nicht überzeugen, so sollten Sie sich rechtliche Hilfe suchen. Fachanwalt Frank Zillmer ist hierbei beispielsweise eine gute Hilfe. Damit Sie sich diesen Stress erst gar nicht antun müssen, sorgen Sie am besten vor: mit einer ausführlichen Behinderungsanzeige und einer vollständigen Baudokumentation. Für die Baudokumentation nutzen Sie am besten Capmo – für die schriftliche Anzeige unser kostenloses Behinderungsanzeige VOB Muster.
Gratis für Sie: Behinderungsanzeige VOB 6 Muster
Da Sie bei der Dokumentation Ihrer Störung schon genug zu tun haben, möchten wir Ihnen zumindest die Bürokratie erleichtern. Hierfür haben wir für Sie eine Behinderungsanzeige Muster erstellt, das Sie sich gratis bei unser herunterladen können. Die Vorlage entspricht den Bedingungen des §6 VOB/B und ist frei editierbar. So müssen Sie nur noch Ihre Daten einfügen, die detaillierte Dokumentation der Umstände beifügen und alles gesammelt an Ihren Auftraggeber weiterleiten. Legen Sie los und sichern Sie sich unser Behinderungsanzeige VOB 6 Muster!