Gratis Bauvertrag Muster für VOB & BGB
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Expertin Baubranche
5.2.2021
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Capmo für GeschäftsführerIn der Baubranche gehören Verträge zum Arbeitsalltag – allen voran der Bauvertrag. Obwohl diese Vertragsform im Vergleich zu anderen selbsterklärend klingt, verstecken sich auch hier zahlreiche Tücken, die gerne übersehen werden. Damit Sie sich nicht im Paragraphendschungel verirren, fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen. Und mit unserem kostenlosen Bauvertrag Muster nach BGB und VOB als Vorlage ist das Aufsetzen und Ausgestellten des Vertrages in Nullkommanix erledigt.
Was genau ist ein Bauvertrag?
In einem Bauvertrag werden alle wichtigen Punkte rund um ein Projekt festgelegt. Dazu zählt an oberster Stelle der Vertragsgegenstand. Das ist oftmals ein Objekt, kann aber auch nur eine bestimmte Arbeit, beispielsweise eine Maurerarbeit sein. Außerdem aufgeführt sind diese Vertragsbestandteile:
- Pflichten des Auftraggebers
- Pflichten des Auftragnehmers
- Vergütung
- Zahlungen
- Ausführungsfristen
Neben den Hauptkriterien können auch weitere Elemente festgelegt werden. Häufig ist in Bauverträgen beispielsweise von einer Vertragsstrafe die Rede. Diese wird fällig, wenn das Projekt zu spät oder zu teuer fertig gestellt wird. Um einen Bauvertrag abschließen zu können, braucht es mindestens zwei Parteien, die sich daran beteiligen. Dabei ist es egal ob das Generalunternehmer, Bauträger oder einzelne Gewerke sind.
Im Hinblick auf die Leistung, die Sie im Bauvertrag festhalten, sind Sie frei. Von gesamten Bauprojekt über einzelne Teilleistungen oder Instandhaltungen bis hin zu Wiederherstellungen und Beseitigungen eines Bauwerks oder einer Außenanlage kann jegliche Tätigkeit eine vertraglich festgelegte Leistung sein. Wichtig ist dabei nur, dass Sie immer klar kommunizieren, welche Bauleistungen im Bauvertrag mit inbegriffen sind.
Ob Sie selbst den Bauvertrag aufsetzen oder Ihr Vertragspartner, ist in erster Linie irrelevant. Was zählt ist, dass am Ende beide Parteien den Vertragsinhalten zustimmen. Wenn Ihnen der Vertrag allerdings vorgelegt wird, sollten Sie sämtliche Punkte genau betrachten und überprüfen. Denn ist der Vertrag einmal unterzeichnet, gibt es kein Zurück mehr.
Welche Bauverträge gibt es?
Ein Bauvertrag kann auf 2 unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen basieren. Zum Einen auf der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und zum Anderen auf dem BGB (bürgerlichen Gesetzbuch). Während sich die Normen in vielen Punkten überschneiden, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen doch deutliche Unterschiede.
Die Bedeutung von BGB und VOB beim Bauvertrag
Um zu verstehen, welche Rolle die VOB und das BGB im Bauvertrag spielen, müssen wir uns zunächst mit der Bedeutung der Rechtsnormen vertraut machen. Das BGB enthält, wie es der Name “Bürgerliches Gesetzbuch” schon sagt, verpflichtende Gesetzestexte. Somit gilt ein Bauvertrag nach §§650ff BGB geschlossen wurde, für alle Parteien verbindlich – auch wenn das BGB in diesem nicht explizit als Gesetzesgrundlage aufgeführt ist.
Im Gegenzug zu dem Gesetzbuch ist die VOB eine Vergabeordnung. Was das bedeutet? Die VOB ist eine Norm – kein verbindliches Gesetz. Um als Grundlage dienen zu können, muss in dem Vertrag explizit aufgeführt sein, dass der Bauvertrag auf Basis der VOB geschlossen wurde. Die Bestimmungen der VOB können Sie in etwa mit AGBs vergleichen. Wenn Sie einen VOB-Bauvertrag schließen, müssen Sie demnach sicherstellen, dass die Vertragspartner mit den Inhalten der VOB vertraut sind. Auch wenn bei Unkenntnis keine Rechtssicherheit gewährleistet werden kann, empfehlen wir Ihnen dringend: Lassen Sie sich die Kenntnis über die VOB schriftlich bestätigen. Sicher ist sicher!
Gewährleistungsrecht in VOB & BGB
Nicht nur in der generellen Bedeutung, sondern auch im Detail finden sich im BGB und VOB große Unterschiede, die Sie beim Abschluss eines Bauvertrags kennen sollten. Zu diesen zählt das Gewährleistungsrecht. Prinzipiell ist der Fall einer Gewährleistung natürlich auch im BGB thematisiert. Jedoch bewegen sich die Regelungen dort eher auf einem allgemeinem Niveau. Eigens für die Anwendung auf Bauleistungen spezialisiert, wird die VOB in Punkto Gewährleistung deutlich genauer.
So ist in §13 VOB genau geregelt, welche Umstände dazu führen, dass Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Es ist beispielsweise festgelegt, dass der Auftragnehmer sich seiner Pflicht entziehen kann, wenn sogenannte höhere Umstände die korrekte Bauausführung verhindern. Das können in der Praxis beispielsweise schwere Unwetter sein, die den Zeitplan auf den Kopf stellen. Da der Auftragnehmer hierauf keinen Einfluss nehmen kann, kann dafür auch keine Gewährleistung eingefordert werden.
Ebenso ist festgelegt, unter welchen Umständen durchaus Schadensersatz seitens des Auftraggebers verlangt werden kann. Ganz oben auf der Liste stehen dabei Baumängel. Die VOB beinhaltet allerdings nicht nur diesen Fall, sondern auch die daraus resultierenden Verjährungsfristen für Mängelansprüche. All diese Einzelheiten, werden nicht mehr von dem BGB abgedeckt.
Capmo-Tipp: Auch wenn es verlockend erscheint, VOB-Normen zu seinen Gunsten einzufügen, sollte darauf geachtet werden, dass beide Parteien eine faire Vertragsgrundlage haben. Denn in einem Streitfall kann Ihnen eine subjektive Vertragsgestaltung schlecht angerechnet werden. Damit entsteht am Ende mehr Schaden als Vorteil.
Weitere vertragliche Unterschiede zwischen VOB und BGB
Obwohl die Gewährleistung den relevantesten und auch ausführlichsten Unterschied darstellt, gibt es auch noch andere Punkte, in denen sich die Bauverträge unterscheiden. Dazu gehören:
- Regelungen zur Bauabnahme
- Überlassung der Unterlagen (Pläne, Kalkulationen,…)
- Arbeitsbedingungen auf der Baustelle
- Mängelhaftung
Inwieweit diese Punkte ausgestaltet werden, ist den Vertragspartnern überlassen. Prinzipiell sollte der Vertrag immer in einem realistischen Verhältnis zu dem Projekt stehen. Wenn es dabei um eine Instandhaltung geht, die von einer einzelnen Arbeitskraft ausgeführt wird, ist es sicherlich weniger wichtig, alle Punkte ins kleinste Detail auszuarbeiten. Bei einem Großprojekt mit viele Beteiligten und Subunternehmern, ist es umso wichtiger, genau und detailliert zu arbeiten. Die Überschreitung von Fristen und Streitigkeiten bei der Abnahme sind hierbei eher die Regel als die Ausnahme.
Auch diese Gegenüberstellung der Normen verdeutlicht, dass der Bauvertrag nach VOB sehr viel ausführlicher ist. Damit Sie genau wissen, welche Punkte in so einem Vertrag unbedingt enthalten sein müssen, verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Vertragsbestandteile.
Vertragsbestandteile nach BGB und VOB
Welche Basisinformationen im Bauvertrag enthalten sein müssen, haben wir eingangs schon kurz erwähnt. Jedoch gilt auch hier: Der Fehler liegt im Detail! Damit Sie keine wichtigen Informationen vergessen, nehmen wir die wichtigsten Vertragsbestandteile nochmal explizit unter die Lupe. Warum wir BGB und VOB Bauvertrag dabei zusammen nehmen? Ganz einfach: Beim Vertragsschluss gibt es kaum Unterschiede. Diese zeigen sich erst bei genauerem Blick auf die Verordnungen.
Je nach Parteien (privat oder gewerblich) und entsprechender Gesetzesgrundlage, also BGB oder VOB, können Sie neben diesen Hauptbestandteilen weitere Daten zufügen. Am besten Sie nehmen sich die Zeit und gehen den Vertrag Schritt für Schritt durch. Hier gilt definitiv: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Capmo-Tipp: Falls Fragen auftauchen, oder Sie sich mit einigen Vertragsbestandteilen unsicher fühlen, können Sie den Bauvertrag prüfen lassen. Fachanwälte für Baurecht sind darauf spezialisiert, Verträge zu kontrollieren und bei der Gestaltung zu helfen. Diese Anwälte stehen Ihnen jederzeit mit einem offenen Ohr zur Seite und können mit Fachwissen und Engagement überzeugen:
Somit brauchen Sie sich bei der Ausgestaltung entspannt zurück lehnen und auf das Wissen der Experten vertrauen!
Bauvertrag kündigen: Was sind Ihre Rechte?
Wenn ein Vertrag vorliegt, steht schnell das Thema der Vertragskündigung im Raum. Der Bauvertrag kann sowohl vom Auftragnehmer, wie auch vom Auftraggeber gekündigt werden.
Kündigung seitens des Auftragnehmers
Die Kündigung seitens des Auftragnehmers ist allerdings sehr unwahrscheinlich, da das in der Regel hohe Vertragsstrafen mit sich zieht. Sollte sich der Auftragnehmer doch dazu entscheiden, gibt es nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Diese kann erfolgen, wenn nach §9 Abs.1 wichtige Gründe vorliegen. Diese Gründe sind vom Bauunternehmer zu prüfen. Unterlässt der Bauunternehmer diese Prüfung, kann das selbst ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
Kündigung seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat es hingegen etwas einfacher. Bis das Bauwerk nicht fertiggestellt ist, kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen – jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Diese sogenannte freie Kündigung kann auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber selbst den Grund dafür liefert. Eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls möglich. Gründe dafür können extreme Mängel oder Leistungsverzug sein.
Für Sie zum Download: Bauvertrag Muster nach VOB und BGB mit Bauvertrag Kündigung Vorlage
Nachdem Sie nun mit den wichtigsten Daten und Fakten vertraut sind, geht es ans Eingemachte! Nun sind Sie an der Reihe, Ihre ordentlichen Bauverträge nach BGB oder VOB aufzusetzen – und wenn nötig auch zu kündigen. Aber keine Sorge. Auch dabei greifen wir Ihnen unter die Arme. Damit Sie keinen wichtigen Punkt vergessen, haben wir Ihnen kostenlose Bauvertrag Muster nach VOB und BGB und eine Vorlage, für den Fall, dass Sie Ihren Bauvertrag kündigen möchten. Die Vorlagen können Sie kostenlos bei uns herunterladen und frei verwenden. Somit würden wir sagen: Worauf warten Sie noch? Holen Sie sich Ihre Bauvertrag Vorlage und legen Sie los!
Als Vertragsgegenstand wird im Bauvertrag genau festgelegt, um welche Baumaßnahme es sich handelt. Das können Neubauten, Umbauten oder auch einzelne Leistungen wie Maurer- oder Betonierarbeiten sein. Wichtig ist, dass zweifelsfrei klar ist, um welche Maßnahme es sich handelt und wo sich diese befindet. Es bietet sich deshalb an, die Verortung genauer festzulegen. Das heißt konkret: Ort, Straße, Hausnummer, Etage,…!
Die Vertragsbestandteile umfassen sämtliche Unterlagen, die im Rahmen des Bauvorhabens erstellt wurden. Dazu gehören unter anderem Verhandlungsprotokolle, Angebotsschreiben, Ausführungspläne und Gutachten. Wichtig ist auch hierbei, dass alle aufgeführten Bestandteile in der Anlage zu finden sein müssen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen eines Bauvertrags prinzipiell zu drei unterschiedlichen Dingen. Zum einen muss er dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen, die er braucht, um die Leistung erfüllen zu können. Auch zu einer Beweissicherung verpflichtet sich der Arbeitgeber. Diese kann allerdings an einen Vertreter übertragen werden. An dritter Stelle ist es nötig, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu beauftragen. Diese Pflicht wird häufig dann in Betracht gezogen, wenn eine Baustelle als besonders gefährlich gilt. Auch diese Punkte können frei in den Vertrag aufgenommen oder weggelassen werden.
Einer der wichtigsten Punkte im Bauvertrag ist die Vergütung. Denn dabei kommt es im Nachhinein oft zu Streitigkeiten. Um dem vorzubeugen, sollte die Vergütung schon bei Vertragsschluss klar und unmissverständlich vertraglich festgehalten werden. Hierbei kann zwischen einem Einheitspreis, einem Pauschalpreis und einem Preis nach Aufmaß unterschieden werden.
Da so ein Bauvorhaben auch finanziert werden muss, müssen unterschiedliche Zahlungen geleistet werden. In der Regel werden Abschlagszahlungen nach bestimmten Leistungen in Rechnung gestellt. Um Zahlungen abzusichern, sollten Fristen und Zahlungsarten klar definiert sein. Auch mögliche Skonti müssen vertraglich festgehalten werden.
Die Ausführungsfristen werden anders als die anderen Bestandteile nach $5 Abs. 1 VOB/B festgelegt. Der Bauzeitenplan bildet die Basis für die unterschiedlichen Fristen. Bei den Fristen ist es wichtig, genaue Datumsangaben aufzuführen. Und auch der Startzeitpunkt und mögliche Zwischentermine sind festzuhalten. Die Konsequenzen eines Fristenverzugs können festgehalten werden, sind allerdings nicht zwingend.
Da Bauprojekte häufig in die Verlängerung gehen, ist eine Vertragsstrafe ist prinzipiell bei jedem Bauvertrag sinnvoll. Die Höhe dieser sollte allerdings in Relation zu dem Bauprojekt stehen. Damit diese Regelung gelten kann, müssen die Parteien gesondert zustimmen.