Gratis Formblatt 221 & 222 zum Ausdrucken
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Expertin Baubranche
25.1.2021
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Capmo für GeschäftsführerHitzige Bietergefechte und spannende Versteigerungen kennen wir bei seltenen Schmuckstücken und wertvollen Gemälden. Da geht es in der Baubranche schon um einiges ruhiger zu. Obwohl auch hier die Konkurrenz um große Bauprojekte groß ist. Die Angebotsvergabe ist ein wichtiger und vor allem entscheidender Part in der Bauwirtschaft. Deshalb darf bei der Preisermittlung nichts schief gehen. Trotzdem gibt es auch hierbei viele Punkte, die zunächst sehr kompliziert erscheinen. Damit Sie sich den nächsten Projekterfolg sichern, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Und damit Sie perfekt vorbereitet sind, können Sie Ihre Formblatt 221 und Formblatt 222 Vorlage kostenlos bei uns herunterladen!
Preisermittlung bei Bauprojekten
Dass die Planung und Kalkulation eines Auftrags schon die halbe Miete ist, um ein Projekt erfolgreich abzuwickeln, zeigt sich vor allem in der Baubranche. Das Erstellen einer genauen Kalkulation ist eine Voraussetzung, damit ein Projekt in der Praxis verwirklicht werden kann. Doch wie kalkulieren Sie eigentlich den passenden Preis für Ihre Leistung?
Die Preisermittlung findet durch das zuständige Bauunternehmen, also Sie, statt. Sie müssen dabei sämtliche Kostenpunkte wie Löhne, Material- und Baukosten im vorhinein ausführlich und vor allem nachvollziehbar aufführen. Objektivität ist zwingend nötig. Das Ergebnis der Kalkulation ist der Angebotspreis. Dieser dient dem Auftraggeber dazu, das Angebot des Bieters besser einschätzen zu können. Es ist von Auftraggeberseite auch durchaus möglich, den Angebotspreis vertraglich festzuhalten. Somit sollte bei der Preisermittlung nichts schief gehen!
Formblätter zur Preisermittlung
Die Preisermittlung ist, wie bereits erwähnt, ein wichtiger Bestandteil bei jedem Bauprojekt. Um den Vorgang einheitlich zu gestalten, hat der Bund EFB-Preis (Einheitliche-Formblätter Preis) Formulare als Teil des Vergabehandbuchs ins Leben gerufen. Diese Formulare führen sämtliche Kostenpunkte genau auf. Sie dienen damit der Beurteilung zur Angemessenheit der einzelnen Preisbestandteile der Baupreise, der Einheitspreise und Angebotsendsummen. Diese Formblätter werden seit 1986 in regelmäßigen Abständen erweitert und ergänzt. Aber was sich erstmal nach viel Arbeit anhört, ist dank der Formblätter tatsächlich schnell erledigt.
Die Formblätter 221 und 222 helfen Ihnen, bei der Preisermittlung an alle offenen Punkte zu denken.
Was berechnen Sie mit den Formblättern 221 und 222?
Prinzipiell machen die Formblätter 221 und 222 die Kalkulation eines Angebots nachvollziehbar. Formblatt 221 bezieht sich auf die Zuschlagskalkulation, Formblatt 222 wiederum auf die Endkostenkalkulation. Je nach der Art der verlangten Kalkulation des Bieters kann ein Formblatt gewählt werden, um eine Kalkulation einzureichen. Zusätzlich muss der Vergabestelle das Formblatt 223 zugesandt werden, in welchem die Einheitspreise aufgegliedert werden. Diese Formblätter werden in der Regel erst dann relevant, wenn die Angebotserstellung konkret wird und Bieter in eine engere Wahl gelangen. Umso wichtiger ist es, dass Sie diese verantwortungsvoll auszufüllen.
Durch die aufgestellte Kalkulation soll ein Angebot besser eingeschätzt werden können. Entsprechend sollte diese Aufstellung aus Ihrem Interesse so genau wie möglich sein. Die angegebenen Kosten basieren dabei immer auf den Zahlen, die Ihnen im Betrieb vorlegen. Der Rest ist eigentlich kein Hexenwerk! Und mit unseren kostenlosen Vorlagen für die Formblätter 221 und 221.
Das Formblatt 221 im Überblick
Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen wird mit Hilfe des Formblatts 221 angegeben. Ziel dieser Kalkulation ist es, einen Angebotspreis zu ermitteln. Das Formblatt 221 ist vergleichsweise einfach gestaltet und kann intuitiv mit den vorliegenden Zahlen des Auftragnehmers vervollständigt werden. Wir nehmen Sie bei der Berechnung der benötigten Kostenstellen gerne an die Hand und zeigen Ihnen, wie Sie die Preisermittlung schnell und vor allem fehlerfrei abhaken können.
Wie Sie Ihr EFB-Formblatt 221 ausfüllen? Wir haben Experten-Tipps!
Schnappen Sie sich Ihr Formblatt sowie einen Stift und schon gehts los. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was beim Ausfüllen des Formblatts wichtig ist.
1. Kalkulation der Löhne
Um die Löhne zu kalkulieren, verrechnen Sie die verschiedenen Löhne, beziehungsweise Lohnbestandteile miteinander. Hierzu zählen der Mittellohn, die lohngebundene Kosten und die Lohnnebenkosten, sowie der Kalkulationslohn, der Zuschlag des Kalkulationslohns und der Verrechnungslohn. Beachten Sie dabei, dass Sie bei den Lohngruppen der lohngebundenen Kosten, der Lohnnebenkosten und des Kalkulationslohns den Zuschlag in Prozent neben dem Lohn pro Stunde angeben müssen.
2. Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen
Nach der ersten Tabelle folgt auch schon die Zweite. Dort werden Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn auf unterschiedliche Bereiche verteilt. Diese Bereiche sind Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen. Das Befüllen dieser Spalten erklärt sich von selbst, wenn Sie das Formblatt zur Hand haben. Dort sind auch Beispiele aufgeführt, damit Sie alle Kosten richtig einordnen können. Zu Beachten ist hierbei jedoch, dass es zwei unterschiedliche Arten von Wagnis gibt. Sie müssen dabei zwischen dem betriebsbezogenen und dem leistungsbezogenen Wagnis unterscheiden. Wenn das erledigt ist und die Gesamtzuschläge feststehen, haben Sie schon mehr als die Hälfte geschafft. Die berechneten Gesamtzuschläge werden dann im nächsten Schritt für die Berechnung des Angebotspreises relevant.
3. Ermittlung der Angebotssumme
Die Ermittlung der Angebotssumme ist der dritte und letzte Schritt, wenn Sie das Formblatt 221 ausfüllen. Dieser Part erschließt sich relativ einfach aus den bereits ausgerechneten Kostenpunkten. Diese müssen nur noch zusammengerechnet werden. Anschließend müssen Sie die Lohnkosten mit Stoffkosten, Gerätekosten, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen addieren, um so auf eine Angebotssumme ohne Umsatzsteuer zu kommen. Wenn diese Summe feststeht, können Sie entspannt aufatmen – denn Ihre Arbeit ist fast getan! Zuletzt müssen die ermittelten Gesamtzuschläge aus der vorherigen Tabelle eingetragen werden.
Nun herrscht ein bisschen mehr Klarheit über den Aufbau und Inhalt des Formblatts und Sie wissen, was im Falle einer Zuschlagskalkulation auf Sie zukommt. Wenn Sie nun Ihr Formblatt 221 ausfüllen, sollten Sie keinen offenen Fragen mehr haben. Aber auch wenn Sie eine Endkostenkalkulation durchführen, wollen wir Sie nicht im Regen stehen lassen.
Einführung in das Formblatt 222: die Endsummenkalkulation
In Formblatt 222 geht es um die Endsummenkalkulation. Wie bei jeder Kalkulation kann es vorkommen, dass die tatsächliche Endsumme von dem kalkulierten Preis abweicht – in der Baubranche ist das sogar Gang und Gäbe. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie bereits vor Projektstart eine ungefähre Kostenschätzung zur Hand haben. Inhaltlich lässt sich das Formblatt in drei Bereiche gliedern, die Sie bei der Endsummenkalkulation beachten müssen.
Formblatt 222 ausfüllen: So geht’s ganz leicht!
Ähnlich wie beim Formblatt 221, darf auch nichts schief gehen, wenn Sie das Formblatt 222 ausfüllen. Damit Sie keine Probleme haben, führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Endsummenkalkulation.
1. Kalkulation der Löhne
Im ersten Abschnitt geht es um die Löhne, die während des Projekts anfallen. Diese setzen sich aus dem Mittellohn, dem Kalkulationslohn und dem Verrechnungslohn zusammen. Der Mittellohn entspricht dem durchschnittlichen Lohn einer Arbeitskraft für den gesamten Zeitraum des Bauprojekts. Das bedeutet in der Praxis, dass alle Löhne, egal in welcher Höhe, zusammengerechnet werden und dann daraus der Mittelwert gebildet wird.
Der Kalkulationslohn setzt sich aus dem Mittellohn und den lohngebundenen Kosten, sowie den Lohnnebenkosten zusammen. Das sind zum Beispiel Beiträge für Kranken- oder Pflegeversicherungen, aber auch Fahrtgelder gehören dazu. Der dritte Bestandteil aus der Sparte “Lohn” ist der Verrechnungslohn. Dieser ist sozusagen der komplette Lohn, also der Mittellohn zuzüglich anteiliger Gemeinkosten und eines Ansatzes von Wagnis und Gewinn. Wichtig ist dabei: Der Lohn, beziehungsweise die Lohnkalkulation, wird immer pro Arbeitsstunde angegeben. Kurz und Knapp: Am Ende der Lohnkalkulation sollte der Verrechnungslohn für die Kalkulation feststehen.
Der Mittellohn entspricht dem durchschnittlichen Lohn einer Arbeitskraft für den gesamten Zeitraum des Bauprojekts.
2. Zusammensetzung der Umlagensummen und Ermittlung der Angebotssumme
Im zweiten Abschnitt geht es zunächst um die Ermittlung der Angebotssumme. Dabei müssen Sie Angaben zu Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen machen. Die Summe dieser einzelnen Posten ergeben einen Gesamtbetrag. Dieser stellt die Einzelkosten der Teilleistungen dar. Hier ist allerdings noch nicht Schluss. Auch die Zusammensetzung der Umlagensummen muss genau angegeben werden. Aus den genannten Kostengruppen werden jeweils die Baustellengemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten, sowie Wagnis und Gewinn angegeben. Diese drei Kostenarten ergeben zusammengefasst die gesamte Umlage. Wenn das geschafft ist, sind Sie dem Ziel schon ein ganzes Stück näher!
3. Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
Nun müssen Sie noch die restlichen Kosten mit einbeziehen, um eine aussagekräftige Endsummenkalkulation vorweisen zu können. Das sind die Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Zu den Baustellengemeinkosten zählen beispielsweise Transportkosten für Geräte und Maschinen oder auch Gehaltskosten für die Bauleitung. Neben Gewinn und den allgemeinen Geschäftskosten wird auch das Wagnis miteinbezogen. Hierbei müssen Sie zwischen dem betriebsbezogenen Wagnis und dem leistungsbezogenen Wagnis unterscheiden. Entsprechend gilt es abzuwägen, ob sich das entsprechende Wagnis auf die Leistung oder das allgemeine Unternehmensrisiko bezieht. Das alles hört sich nach sehr viel Arbeit an, aber Sie werden sehen: Mit Hilfe unserer Formblatt 222 Vorlage ist die Preisermittlung für die Endkostenkalkulation kein großes Thema mehr.
Formblatt 222 & Formblatt 221 Vorlage kostenlos: Ihre Arbeitserleichterung zum Download
Auch wenn das die Preisermittlung für Bauleistungen kompliziert klingt: Mit unserer kostenlosen Vorlage für die Formblätter 221 & 222 können Sie den Prozess schnell abhaken. Die Formblätter, die wir Ihnen zum Download hinterlegt haben, entsprechen zu 100% den Vorgaben des Bundes. Somit können Sie diese sofort einsetzen und für Ihre Preisermittlung hernehmen.