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Expertin Baubranche
17.12.2020
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Capmo für GeschäftsführerSie haben Ihr HOAI-Honorar berechnet, Ihren Bauvertrag zufriedenstellend verhandelt und starten mit den Arbeiten. Im Laufe der nächsten Wochen häufen sich die Zusatzforderungen des Bauherrn. Müssen Sie diesen nachkommen? Ja, das müssen Sie. Jedoch nicht ohne zusätzliche Vergütung. Oder aus Sicht der Bauherrn: Sie haben Angebote verhandelt, aber jetzt erweitert sich der Leistungsumfang. Können Sie im Nachgang Leistungen fordern? Ja, das können Sie. Jedoch nicht ohne zusätzliche Vergütung. Diese Rechte räumt die VOB Auftraggeber und Auftragnehmer in §2 VOB/B ein. Das Stichwort lautet: VOB Nachtrag.
Von Nachtragsangebot über die Mehrkostenanmeldung VOB bis hin zur Nachtragsprüfung: In diesem Ratgeber sehen wir uns die wichtigsten Fakten zum VOB Nachtrag an. Damit Sie bei der nächsten Gelegenheit ein erfolgreiches Nachtragsangebot schreiben, finden Sie außerdem die wichtigsten Vorlagen rund um den Nachtrag zum Download.
Ihr Vergütungsanspruch beim Bauvertrag
Wie auch bei jedem anderen rechtskräftigen Vertrag, haben Sie beim Bauvertrag Anspruch auf eine Vergütung. Die Rechtsgrundlage im Falle eines Werkvertrags bildet §632 BGB. Beim VOB-Vertrag dürfen Sie sich an §2 VOB orientieren. Welche Leistungen für welche Gegenleistung erbracht werden, regeln Auftraggeber und -nehmer individuell.
Die geforderten Leistungen vollständig aufzuführen, ist häufig kaum möglich. Somit sind in der ursprünglich vereinbarten Vergütung häufig bereits Zusatzleistungen für beispielsweise Nachbesserungen inbegriffen. Gehen diese jedoch weit über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus, so können weitere Vergütungsansprüche entstehen. Diese sind Ihnen unter dem berühmt berüchtigten Begriff “Nachtrag” bekannt.
Der VOB Nachtrag
Hinter dem VOB Nachtrag verbirgt sich ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für Leistungen, die weit über das ursprünglich vereinbarte hinaus gehen. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn der Bauherr während der Ausführung neue Wünsche äußert. Auch Änderungen des Entwurfs oder der Pläne sind ein typischer Bau Nachtrag Fall. Werden derartige Anpassungen geäußert, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Anordnungen nachzukommen – jedoch natürlich nicht unentgeltlich.
Klingt eigentlich logisch: Wenn der Auftraggeber eine zusätzliche Leistung erbringt, die vorab weder ausgeschrieben noch von ihm kalkuliert war, hat er eine zusätzliche Vergütung verdient. Damit dies in der Praxis auch tatsächlich so angewendet werden kann, muss ein Vergütungsanspruch nach §2 VOB/B vorliegen.
Zusätzliche Vergütungsansprüche des §2 VOB/B
Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch liegt immer dann vor, wenn das Bauist vom Bausoll abweicht. Einen VOB Nachtrag anmelden, können Sie oder Ihre Nachunternehmer somit immer, wenn eine Leistung vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wird, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben ist. Auch wenn diese nötig ist, um ein einwandfreies Werk zu erstellen, können Sie oder Ihre Partner eine VOB Nachtragsforderung stellen. Um Klarheit in die Anwendungsfälle zu bringen, sind diese in den Absätzen des §2 VOB/B näher definiert.
§2 Abs. 3 VOB/B: Mehrmengenanzeige
Im Bauablauf kommt es häufig vor, dass sich die benötigten Mengen der Materialien ändern. Diese Zusatzkosten hatten Sie vorab nicht kalkuliert. Somit räumt Ihnen die VOB das Recht zur Preisanpassung ein. Um eine Mehrkostenanmeldung VOB tätigen zu können, müssen Sie lediglich eine Abweichung der Mengensätze einzelner Positionen von den tatsächlich verwendeten Mengen nachweisen. Darüber hinaus muss die Mehrkostenanmeldung VOB zwei Voraussetzungen erfüllen:
Keine aktive Mengenänderung
Die Mehrmengen oder Mindermengen dürfen nicht aus dem Handeln von Ihnen oder Ihren Nachunternehmern resultieren. Die Mehrkostenanmeldung VOB ist nur dann erfolgreich, wenn sie aufgrund eines Ermittlungsfehlers bei der Erstellung des LV eingereicht wird.
Signifikante Mengenänderung von >10%
Auch bei der Tragweite der Mengenänderung setzt Ihnen die VOB Grenzen: So kann eine Mehrkostenanmeldung VOB nur dann erfolgen, wenn die Abweichung über 10% beträgt. Dies gilt sowohl für Mindermengen als auch für Mehrmengen. Sollten deutlich weniger Materialien benötigt werden, können somit auch Auftraggeber VOB Nachträge anmelden.
Capmo-Tipp: Damit Sie Ihren Vergütungsanspruch gemäß §2 Abs. 3 VOB/B erfolgreich fordern können, haben wir Ihnen eine Mengenanzeige VOB Muster zum Download hinterlegt.
§2 Abs. 4 VOB/B: Wegfall von Bauleistungen
In Schlussrechnungen am Bau finden sich häufig “Null-Positionen”. Diese sind das Resultat von Leistungen, die ohne Ersatz aus dem Leistungsverzeichnis gestrichen wurden. Wie das in der Praxis aussehen kann? Manche Auftragnehmer entscheiden sich im Nachgang beispielsweise, ausgeschriebene Leistungen doch in Eigenregie zu erbringen. Oder sie vergeben die Leistung anderweitig oder beschaffen Materialien selbst.
Geschieht einer dieser Fälle auf Verlangen des Auftraggebers, so steht dem Auftragnehmer nach wie vor der Vergütungsanspruch in vollem Umfang zu. Dieses Recht steht Auftragnehmern sowohl nach dem BGB-Werkvertrag als auch im VOB-Bauvertrag zu. Damit Sie später nicht um Ihr Honorar streiten müssen, sollten Sie vor allem beim Wegfall von Bauleistungen jegliche Kommunikation schriftlich festhalten und keinesfalls auf ein schriftliches Nachtragsangebot verzichten! Sichern Sie sich am besten unsere gratis Vorlage, dann gelingt die Dokumentation mühelos.
§2 Abs. 5 VOB/B: Leistungsänderungen
Der typische Fall des VOB Nachtrags ist die Leistungsänderung nach §2 Abs. 5 VOB/B. Im bürgerlichen Gesetzbuch finden Sie die passenden Bestimmungen in §650c BGB. Diese tritt beispielsweise bei Änderungen des Bauplans ein. Die Anpassung muss dabei nicht unbedingt durch den Auftraggeber selbst erfolgen: Auch wenn Dritte, beispielsweise eine Behörde, oder der Architekt in der Rolle des Bauherrenvertreters Änderungen vornehmen, können bauausführende Unternehmen ein Nachtragsangebot schreiben.
Ist die Nachtragsprüfung erfolgreich, so hat der Bauunternehmer das Recht, sein Angebot neu zu berechnen. Damit das Nachtragsangebot Aussicht auf Erfolg hat, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Leistungsänderung durch Auftraggeber
Damit Sie sich auf §2 Abs. 5 VOB/B beziehen können, muss die Leistungsänderung ausdrücklich vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnet werden. Wenn Sie Änderungen an den Bauplänen vornehmen, können Sie keine zusätzliche Vergütung verlangen.
Offenlegung der Nachtragskalkulation
Um glaubhaft darzulegen, dass die neuen Bedingungen einen zusätzlichen Vergütungsanspruch rechtfertigen, sollten Sie Ihre Kalkulation offenlegen. Erbringen Sie außerdem einen Kalkulationsnachweis über das neue Angebot. So hat Ihr Auftraggeber bei der Nachtragsprüfung schlechte Karten.
§2 Abs. 6 VOB/B: Zusätzliche Leistungen
Vorher sollte Ihr Nachunternehmer nur die Rohbauarbeiten für 1 Gebäude ausführen und jetzt hätten Sie ihn gerne noch für 3 weitere als Partner? Höchste Zeit für ein Nachtragsangebot! In §2 Abs. 6 VOB/B räumt Ihnen die Vergabeordnung das Recht ein, bei zusätzlichen Leistungen ein Nachtragsangebot einzufordern. Doch auch bei dem Vergütungsanspruch durch zusätzliche Leistungen gilt: Prüfen Sie zunächst die Voraussetzungen!
Zusätzliche Leistung
Damit Sie sich auf §2 Abs. 6 VOB/B berufen können, muss es sich bei der Leistung tatsächlich um eine gänzlich Neue handeln. Änderungen oder ein höherer Aufwand durch Mehrmengen kommen in diesem Fall nicht in Frage.
Auftragnehmer kann die Leistung ausführen
Wenn Sie von einem Elektriker verlangen, zusätzlich die Rohre zu verlegen, wird er dies dankend ablehnen. Zu Recht! Denn laut der VOB/B können Sie ein Nachtragsangebot nur einfordern, wenn der Auftragnehmer für die geforderte Leistung befähigt ist.
Aufforderung des Auftraggebers
Die VOB begrenzt den Vergütungsanspruch außerdem dadurch, dass die zusätzliche Leistung vom Auftraggeber gefordert sein muss. Einzige Ausnahme: Die Leistung war zwingend nötig, um den Auftrag einwandfrei ausführen zu können. Hierfür besteht ein Vergütungsanspruch nach §2 Abs. 8 VOB/B.
§2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalsummen
Während manche Unternehmen am Bau Kalkulationsnachweise bis ins kleinste Detail erbringen, veranschlagen andere eine Pauschalsumme. Bei der Nachtragsprüfung halten sich diese oft zurück – schließlich wurde kein eindeutiger Umfang der Leistung festgelegt. Wir raten Ihnen jedoch: Wenn Sie ohne Pauschalvertrag ein Nachtragsangebot schreiben würden, dann machen Sie es auch mit!
Ändert sich der Leistungsumfang unverhältnismäßig, so können Sie mit Berufung auf §242 BGB sowie §313 BGB einen VOB Nachtrag anmelden. Auch in der VOB finden Sie eine zuverlässige Rechtsgrundlage: §2 Abs. 7 VOB/B berechtigt Sie, trotz Pauschalhonorar eine Mehrkostenanzeige VOB einzureichen. Und zwar so lange, bis Ihnen Ihr Honorar im Hinblick auf den Leistungsumfang wieder “zugemutet” werden kann.
Sonderfall: Nachtrag “dem Grunde nach” beauftragen
Am Bau muss es häufig schnell gehen. Für ein schriftliches Nachtragsangebot oder eine detaillierte Nachtragsprüfung ist oft keine Zeit. Wird trotzdem ein Nachtrag fällig, so können Auftraggeber einen VOB Nachtrag dem Grunde nach beauftragen. In diesem Fall wird die Vergütung erst im Nachhinein kalkuliert.
Sie ahnen schon: Eine solche Absprache klingt gefährlich. Wenn Ihr Auftraggeber einen VOB Nachtrag dem Grunde nach beauftragen möchte, versuchen Sie diesem so gut es geht aus dem Weg zu gehen. Nicht selten war zu beobachten, dass Auftraggeber im Nachhinein festgestellt haben: Eigentlich hätte ich den VOB Nachtrag so nicht fordern dürfen. Und distanzieren Sie sich dann von der Vereinbarung. Setzen Sie lieber auf klare Absprachen und schriftliche Dokumentation – so sind Sie im Zweifel auf der sicheren Seite.
Von Nachtragsangebot bis Nachtragsprüfung: Ihr Weg zum VOB Nachtrag
Einen Vergütungsanspruch festzustellen, genügt leider noch nicht, um diesen auch erfolgreich durchzusetzen. Hierfür müssen Sie die Anpassung und die damit verbundenen Mehrkosten glaubhaft darlegen.
1. Nachtrag anmelden
Als erstes müssen Sie den Nachtrag anmelden – dies kann sowohl seitens des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers geschehen. Sie stellen als GU fest, dass Sie weitere Leistungen eines Nachunternehmers benötigen? Stellen Sie ein VOB Nachtragsangebot! Sie sind Nachunternehmer und Ihre Mengen reichen nicht aus? Stellen Sie eine Mehrmengenanzeige VOB!
Capmo-Tipp: Melden Sie VOB Nachträge so früh wie möglich an! So hat sowohl der Auftragnehmer als auch -geber die Chance für eine sorgfältige Nachtragsprüfung. Keine der Parteien kommt so in die Bredouille, hastige Entscheidungen treffen oder eine Leistung ohne vorherige Nachtragskalkulation erbringen zu müssen.
2. Nachtragsangebot schreiben
Sobald Sie den Nachtrag angemeldet haben, müssen Sie ein Nachtragsangebot schreiben. Denn auch beim VOB Nachtrag gilt: Wer schreibt, der bleibt! In dem Nachtragsangebot legen Sie nachvollziehbar dar, warum Sie mehr Vergütung fordern und mit welchen Gründen Sie diese Forderung rechtfertigen. Fügen Sie dem Nachtragsangebot am besten auch einen Kalkulationsnachweis bei, der die Höhe des VOB Nachtrags nachvollziehbar macht.
Neben dem Kalkulationsnachweis sollten Sie bei Ihrem Nachtragsangebot auch alle anderen Dokumente beilegen, die Ihre Forderung stützen. Hierzu zählt unter anderem das ursprüngliche Angebot, jegliche Protokolle über bisher erbrachte Arbeiten und ein offizielles Anschreiben. So vermitteln Sie Ihrem Partner ein professionelles Auftreten, dass Ihrem VOB Nachtrag schon beim ersten Eindruck glaubhaft und durchdacht wirken lässt.
Capmo-Tipp: Informieren Sie Ihren Partner schon vor dem offiziellen Nachtragsangebot über Ihr Vorhaben. So können Sie Ihren Gegenüber im persönlichen Gespräch auf die Zusatzkosten vorbereiten und Ihre Gründe bereits vorab darlegen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit steigt damit ungemein!
3. Kalkulationsnachweis erbringen
Der VOB Kalkulationsnachweis dient der Rechtfertigung Ihres Vergütungsanspruchs. Er ist das wichtigste Beweisstück für Ihren VOB Nachtrag und sollte daher gut durchdacht sein! Damit Ihr Auftraggeber Ihre Berechnung nachvollziehen kann, ermitteln Sie am besten die Mehr- und Minderkosten aller Einzelkosten der Teilleistungen. Diese multiplizieren Sie nun entsprechend der neuen Leistungen. Vergessen Sie dabei nicht die gesteigerten Baustellengemeinkosten und die allgemeinen Geschäftskosten. Auch diese dürfen Sie unter den neuen Bedingungen höher ansetzen.
Als Hilfestellung für den Kalkulationsnachweis finden sich in diversen Rechtsbüchern Richtlinien:
- Für den Straßen- und Brückenbau den Teil 3 unter TZ 3.4 im HVAB-StB
- Für öffentliche Bauaufträge Richtlinie 510, den “Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen”, im Vergabe- und Vertragshandbuch VHB
- Die Formblätter Preise 221 und 223 nach VHB
Legen Sie dem Kalkulationsnachweis außerdem immer Ihre Urkalkulation bei. Zusätzlich hilfreich sind aktuelle Regelungen zu tariflichen Entlohnungen und Einkaufspreisen, an denen Sie sich bei Ihrem Nachtragsangebot orientiert haben.
4. VOB Nachträge prüfen
Sobald der Auftragnehmer sein Nachtragsangebot abgegeben hat, muss der Auftraggeber dieses prüfen. In der VOB finden sich keine genaueren Regelungen über die Prüffristen bei VOB Nachträgen: Sie sollten jedoch keinesfalls länger als 2 Monate warten. Die Nachtragsprüfung erfolgt auf zwei Ebenen.
Die Sachprüfung
Bei der Sachprüfung stellt sich der Auftraggeber die Frage: Ist das Nachtragsangebot gerechtfertigt? Er prüft dabei, ob Sie tatsächlich eine zusätzliche Leistung erbringen oder Ihre Mehrmengenanzeige VOB Sinn macht. Am Ende der Sachprüfung bewertet der Auftraggeber die Sachlage.
Entweder als Erfasst: Er hat das Nachtragsangebot zur Kenntnis genommen und wird die sachliche Prüfung durchführen.
Oder als Sachlich anerkannt: Sachlich gibt der Auftraggeber das ok, im zweiten Schritt folgt die Preisprüfung.
Die Preisprüfung
Nachdem Ihr Aufrraggeber überzeugt ist, dass Ihnen grundsätzlich ein Vergütungsanspruch zusteht, geht es ans Eingemachte. Nun nimmt er Ihren Kalkulationsnachweis unter die Lupe und prüft die VOB Nachtrag Höhe. Das Ergebnis der preislichen Nachtragsprüfung können 4 Aussagen sein:
Zweifelhaft: Er ist nicht gänzlich einverstanden, jedoch auch nicht gänzlich dagegen. Der Auftraggeber wird dann auf Sie zukommen, um weitere Erklärungen einzufordern.
Unberechtigt: In diesem Fall hält der Auftraggeber Ihren Kalkulationsnachweis für nicht gerechtfertigt und wird diesen daher ablehnen.
Geprüft und bereits anerkannt: Diese Aussage ist eine Erfolgszusage auf beiden Ebenen und bedeutet, dass Sie Ihren Vergütungsanspruch erfolgreich durchgesetzt haben.
Geprüft und abgelehnt: Der Auftraggeber lehnt Ihre Nachtragsforderung ohne weitere Verhandlungsmöglichkeiten ab.
Neben der Sach- und Preisprüfung nehmen Auftraggeber im Rahmen der Nachtragsprüfung auch die Mehrmengenanzeige VOB unter die Lupe. Kein Wunder, schließlich führen diese häufig zu den größten Mehr- oder Minderkosten. Wenn Sie Ihr Nachtragsangebot schreiben, sollten Sie somit auch unbedingt auf eine schlüssige Aufstellung bei der Mehrmengenanzeige VOB achten!
Capmo-Tipp: Wenn Sie noch offene Fragen zur Nachtragsprüfung haben, lohnt sich immer ein Blick in die VHB Richtlinie 510.
Vorlagen und Muster für Ihren Erfolg beim VOB Nachtrag
Der VOB Nachtrag ist ein heikles Thema am Bau, bei dem Sie mit besonderer Sorgfalt vorgehen sollten. Wenn der Auftraggeber bis zum vereinbarten Termin kein Angebot vom Auftragnehmer erhält, so kann er die VOB Nachtragskalkulation selbst durchführen. Ist der Auftragnehmer aus Zeitdruck gezwungen, eine zusätzliche Leistung vor vorheriger Absprache durchzuführen, so kann der Vergütungsanspruch hinfällig werden.
Somit gilt vor allem beim VOB Nachtrag: Achten Sie auf einen vollständigen Schriftverkehr und stellen Sie Ihre Anträge vollständig und mit Bedacht. Damit dabei nichts schief geht, stellen wir Ihnen die wichtigsten Muster gratis zum Download zur Verfügung. In dem nachfolgenden Download-Ordner finden Sie folgende Vorlagen:
- Nachtragsangebot schreiben
- Ablehnung des Nachtragsangebots
- Mehrmengenanzeige Muster VOB
Nachträge werden von Bauleitern häufig als nerviges Thema wahrgenommen – und das, obwohl sie das einzige Mittel sind, mit dem Bauleiter ihre Vergütungsansprüche durchsetzen können. Somit unser Tipp: Machen Sie sich mit dem VOB Nachtrag vertraut! Die Fähigkeit, VOB Nachträge erfolgreich durchzusetzen, kann im Zweifel Ihren Geschäftserfolg sichern.