HOAI Leistungsphasen: Alles was Sie über die Leistungsbilder nach HOAI wissen müssen
Expertin Baubranche
14.9.2020
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Capmo für GeschäftsführerArchitekten und Ingenieure können ihr Honorar nicht frei bestimmen. Auch ergibt es sich nicht prozentual aus dem Gesamtwert der Bausumme. Um ihre Vergütung zu ermitteln, orientieren sich bauleitende Architekten und Ingenieure an der gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure – kurz HOAI. Doch sowohl für Bauherrn als auch für Bauleiter ist es schwer, alle Leistungsphasen im Kopf zu behalten. Deshalb fassen wir für Sie in diesem Ratgeber alles, was Sie über die Leistungsphasen der HOAI wissen müssen, zusammen.
Was regelt die HOAI?
Bevor wir ins Detail die einzelnen HOAI Leistungsphasen gehen, sehen wir uns die HOAI selbst genauer an: Die Abkürzung HOAI steht für “Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen”. Das Regelwerk ist am 1. Januar 1977 erschienen und löste alle bis dahin geltende Gebührenordnungen für Architekten beziehungsweise Ingenieure ab.
Bis heute wurde die HOAI diverse Male überarbeitet. Lange galt die Version von 2013 als aktuelle Fassung. Im Januar 2021 wurde die Honorarordnung jedoch abermals aktualisiert, sodass Sie sich jetzt an der HOAI 2021 orientieren müssen. Obgleich im Rahmen der Aktualisierungen die ein oder andere Änderung vorgenommen wurde, definiert die HOAI früher wie heute den gebührenrechtlichen Rahmen für Ingenieur- und Architektenleistungen. Mit der Novellierung der Honoarordnung 2021, die im Juli 2019 aufgrund eines Verstoßes gegen die EU Dienstleistungsrichtlinie beschlossen wurde, ging jedoch durchaus eine große Änderung einher: Unter anderem wurden die Mindest- und Höchstsätze abgeschafft. Welche Neuerungen Sie sonst kennen sollten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Der Zweck: einheitliche Regelungen zur Honorarberechnung
Die HOAI bildet eine verbindliche Berechnungsgrundlage für die Vergütung Ihrer Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist immer anzuwenden – auch wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag zwischen Architekt und Bauherr vereinbart worden ist. Verbindlich sind die Honorare jedoch nur für die in der HOAI definierten Leistungsbilder. Besondere Leistungen wie Beratungsleistungen, die in der Anlage der HOAI aufgelistet werden, sind nicht verbindlich und können frei vereinbart werden.
Das Ziel: Wettbewerb auf Qualitätsbasis
Ziel der HOAI ist es, Architekten und Ingenieure in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens vor einem Preiskampf zu schützen. Der Wettbewerb soll nicht auf Grundlage des Preises, sondern auf Grundlage der Qualität der Arbeit stattfinden.
Während die HOAI den bauleitenden Architekten und Ingenieuren so ein angemessenes Honorar gewährleistet, können sich die Bauherrn der Qualität der Leistungen sicher sein. Bauplanung, Ausschreibung und Vergabe sowie Objektüberwachung werden für den Bauherrn durch die Regelung der HOAI sichergestellt. Somit hat die Verordnung sowohl für Auftraggeber als auch für Bauleiter und Architekten eine hohe Relevanz.
Darum ist die HOAI für Architekten wichtig
Durch die Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen wird sichergestellt, dass die Berufsgruppe ein vernünftiges Honorar erhält. Gleichermaßen werden so identische Voraussetzungen für alle Wettbewerber geschaffen. Diese Vorschriften sind gesetzlich verbindlich. Was das konkret bedeutet? Werden die Mindestsätze über- oder unterschritten, machen Sie sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig.
Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer
Als Auftragnehmer liegt es an Ihnen, bereits bei Vertragsabschluss für klare Verhältnisse zu sorgen und rechtssichere Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu treffen. Auch, weil im Vorfeld häufig Probleme zwischen Architekten und Bauherrn auftreten, wenn beispielsweise von einer “honorarfreien Akquisition” die Rede ist.
Um Ihre Honorare durchzusetzen, müssen Sie darum als Architekt dafür sorgen, dass ein Vertrag zustande kommt. Hier hilft die HOAI, schnell und einfach Honoraransprüche zu ermitteln, aber auch um erbrachte Architektenleistungen prüffähig abzurechnen. Die Tragweite der HOAI sollten Sie auf keinen Fall unterschätzen: Von einem wirksamen Vertrag sind sowohl der Umfang Ihrer Leistungen und Ihrer Haftung, als auch spätere Honoraransprüche abhängig!
Die wichtigsten HOAI-Begriffe auf einen Blick
Bevor wir uns im Detail mit den HOAI Leistungsphasen und der Abrechnung von Honoraren auseinandersetzen, klären wir die wichtigsten Begriffe der Vergabeordnung. Zur Bestimmung des Honorars gibt es drei Parameter: Im Wesentlichen richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbare Kosten, den Honorarzonen und den erbrachten Leistungen, die in Leistungsphasen gegliedert werden. Was es mit diesen auf sich hat? Wir haben die Antworten!
Was sind Leistungsbilder?
Ein wichtiges Bemessungskriterium für das Honorar des Architekten sind die erbrachten Leistungen. Die HOAI spricht von “Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind” und erfasst diese in sogenannten Leistungsbildern (vgl. §3 HOAI). Als Leistungsbilder gelten:
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
- Landschaftsplan
- Grünordnungsplan
- Landschaftsrahmenplan
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Pflege- und Entwicklungsplan
- Besondere Leistungen zur Flächenplanung
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Ingenieurbauwerke
- Verkehrsanlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Was sind Leistungsphasen?
Innerhalb dieser Leistungsbilder gliedert die Honorarordnung die Grundleistungen in insgesamt 9 HOAI Leistungsphasen. Ziel ist es, so eine differenzierte Grundlage zur Berechnung des Architektenhonorars zu schaffen. Die Leistungsphasen nach HOAI entsprechen im Prinzip den Phasen der Bauplanung. Die folgende Tabelle stellt die einzelnen Leistungsphasen dar und zeigt beispielhaft die Prozentsätze für Gebäude und Innenräume.
Für die Berechnung des Honorars gelten für die einzelnen Leistungsphasen unterschiedlich hohe Anteile in Prozent. Denn wird der Architekt nicht mit allen Leistungen beauftragt, kann er nur ein dem Leistungsumfang entsprechendes Honorar abrechnen. Abhängig sind diese Anteile von den verschiedenen Leistungsbildern, die die HOAI unterscheidet – beispielsweise für Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (§34).
Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind laut HOAI der “Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen” (vgl. § 4 HOAI). Gemeint sind damit die “Nettobaukosten”, also die Kosten der Baukonstruktion und technischen Anlagen ohne Umsatzsteuer. Grundstückskosten oder Nebenkosten wie Beratungsleistungen und Gebühren können nicht angerechnet werden.
Die anrechenbaren Kosten werden nach allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften auf der Basis ortsüblicher Preise bestimmt. Da es eine besondere Herausforderung sein kann, die Kosten und Aufwendungen für die Herstellung, den Umbau und die Modernisierung von Bauwerken zu ermitteln, arbeiten viele Architekten mit der DIN-276. Die DIN unterscheidet neun verschiedene Kostengruppen. So können mithilfe der Norm die projektbezogene Baukosten strukturiert erfasst werden. Um das Bauprojekt insgesamt kostensicher, transparent und wirtschaftlich umzusetzen, aber auch um Zeit zu sparen, greifen Bauleiter dafür oft auf eine DIN 276-Vorlage zurück.
Was sind die Honorarzonen?
Neben anrechenbaren Kosten ergibt sich die Höhe der Vergütung auch aus dem Schwierigkeitsgrad der Planung. Die HOAI spricht von fünf Honorarzonen, in die Bauvorhaben eingeordnet werden: Komplexe Anlagen wie Universitätskliniken gehören beispielsweise in die Honorarzone V, während Wohngebäude in die Zone III oder IV eingeteilt werden. Hinsichtlich der Honorarberechnung gilt für jede Zone ein Mindest- und ein Höchstsatz, der nicht über- oder unterschritten werden darf.
Folgende Honorarzonen werden laut § 5 HOAI für die Objekt- und Tragwerksplanung unterschieden:
- Honorarzone I: sehr geringe Planungsanforderungen – Hallen, Baracken und Scheunen
- Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen – Wohnbauten und Garagen
- Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen – Wohnbauten, Grundschulen und Kindergärten
- Honorarzone IV: hohe Planungsanforderungen – Kirchen und Museen
- Honorarzone V: sehr hohe Planungsanforderungen – Theater und Universitätskliniken
Die 9 Leistungsphasen nach HOAI und ihre Bedeutung für die Honorarberechnung
Die HOAI Leistungsphasen umfassen insgesamt 9 Leistungsbilder. Das dürfte für Sie keine Überraschung sein. Oft ist jedoch unklar, welche HOAI Leistungen die Architekten oder Ingenieure im Verlauf eines Bauvorhabens im Detail übernehmen, und, wie für diese Leistungsbilder das Honorar berechnet wird.
Leistungsphasen nach HOAI im Überblick
Die Leistungsbilder lassen sich in folgende 9 HOAI Leistungsphasen unterteilen:
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
- Leistungsphase 2: Vorplanung
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8: Bauüberwachung
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung & Dokumentation
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
In der initialen Phase, also der Phase der Grundlagenermittlung, klären Architekt und Bauherr grundlegende Fragen: Wo und wann soll gebaut werden? Wofür soll das Gebäude genutzt werden? Welches Grundstück ist für das Bauvorhaben geeignet? Dafür unterstützt der Architekt den Auftraggeber bei Finanzierungsfragen, begleitet Ortsbesichtigungen und berät zum gesamten Leistungsbedarf sowie bei der Auswahl von Fachplanern.
Sind die Rahmenbedingungen geklärt, können Architekt und Bauherr den Ablauf der weiteren Bauphasen besprechen. Da es sich um Leistungen handelt, die vor der eigentlichen Planung liegen, macht die Grundlagenermittlung mit 3% nur einen sehr kleinen Teil des Honorars aus.
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Nachdem Sie Erstgespräche mit dem Bauherrn geführt haben und die Finanzierungsfrage geklärt ist, geht es in die Planungsphase. In der ersten Planungsphase der HOAI, der Vorplanung, entstehen erste konkrete Entwürfe (Planungskonzepte) sowie ein Kostenvoranschlag.
Im Fokus steht dabei, Fragen zur Gestaltung und Funktion, zur Bautechnik und Bauphysik sowie zur Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie des Gebäudes zu klären. Bis vor wenigen Jahren wurden diese Arbeitsschritte händisch dokumentiert – auch maßstabsgetreue Zeichnung wurden per Hand gezeichnet.
Inzwischen gibt es moderne Softwarelösungen, die in der Vorplanung aufwändige Prozesse digitalisieren. So automatisiert beispielsweise CAD Software Prozesse wie das technische Zeichnen oder das Erstellen von Entwürfen und Konstruktionen. Die Vorplanung hat einen Anteil von 7% am Gesamthonorar.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung geht es darum, den Vorentwurf weiter auszuarbeiten. So werden aus ersten Skizzen konkrete Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten, in der Regel im Maßstab 1:100. Dafür werden städtebauliche, gestalterische, soziale und rechtliche Voraussetzungen in die Planung mit aufgenommen und eine Objektbeschreibung erstellt.
Folglich kommen bereits in dieser Phase Projektbeteiligte hinzu – beispielsweise Brandschutzbeauftragte oder Behördenstellen für Denkmal und Naturschutz oder Ordnungsamt. Zentrale Aufgabe für Sie als Architekt oder Ingenieur ist es, die beteiligten Fachplaner heranzuziehen und eine vertiefte Kostenschätzung nach Gewerken aufzustellen. Unter den HOAI Leistungsbildern ist diese Phase der drittgrößte Posten, der einen Anteil von 11% am Architektenhonorar nimmt.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Die HOAI Leistungsphase 4 ist ein wichtiger Schritt im Bauablauf: In der Genehmigungsphase erarbeiten Ingenieure und Architekten einen Bauauftrag, der über die Genehmigung des Bauauftrags entscheidet.
Dafür müssen Sie aus den Vorentwürfen einen genehmigungsfähigen Antrag erstellen. Diesen reichen Sie anschließen zusammen mit den nötigen Formularen, Berechnungen und Bauplänen bei der zuständigen Baubehörde ein. Im Zuge dieser Phase erstellen Sie technische, konstruktive und bauphysikalische Nachweise. Die Genehmigungsplanung hat einen Anteil von 6% am Honorar.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung ist der zweitgrößte Posten unter den Leistungsbildern der HOAI. Als Architekt fertigen Sie in dieser Phase genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis zum Verhältnis 1:1.
Mit diverser zeichnerischer Darstellung der Werkplanung bilden Sie die Grundlage für externe, am Bau beteiligte Experten. Dazu gehören beispielsweise Innenarchitekten, Statiker, Maurer, Dachdecker oder Fachplaner für Brandschutz- und Lüftungsanlagen. Ziel ist es, die benötigten Baustoffmengen exakt zu ermitteln. Der letzte Schritt in der Planungsphase, die Ausführungsplanung, hat einen Anteil von 25% am Gesamthonorar des Architekten.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Auf Grundlage der Massenermittlung, die in der vorherigen Leistungsphase erfolgte, können Sie in der Leistungsphase 6 Leistungsverzeichnisse beziehungsweise Angebotsunterlagen erstellen. Dieser Schritt ist eine wichtige Vorbereitung für die Vergabe, da Sie genaue Leistungsbeschreibungen erarbeiten.
Auf dieser Basis wiederum können Ausschreibungen für externe Gewerke wie Maurer, Dachdecker oder Zimmerleute erfolgen. Außerdem findet eine Kostenkontrolle statt. Die Vorbereitung der Vergabe hat einen Anteil von 10% am Gesamthonorar.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
In der Leistungsphase 7 haben Sie als Architekt oder Ingenieur eine mitwirkende Funktion: Sie sichten die eingegangenen Angebote der externen Gewerke und koordinieren die Vergabe der Aufgaben.
Auch in dieser Phase fallen aufwendige Verwaltungsaufgaben an: So müssen Sie das Vergabeverfahren dokumentieren und nachdem der Bauherr die Aufträge vergeben hat auch die Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammenstellen. Auf Grundlage der Angebote müssen Sie die Kosten erneut vergleichen. Die Mitwirkung bei der Vergabe geht zu 4% ins Gesamthonorar des Architekten ein.
Leistungsphase 8: Bauüberwachung
Im Allgemeinen als Bauleitung bezeichnet, stellt die Leistungsphase 8 den wohl umfangreichsten Aufgabenbereich für den Architekten dar. Sie überwachen in dieser Bauphase nicht nur die Kosten, sondern auch die Ausführung der Arbeiten der Kollegen, externen Gewerke und Subunternehmer.
Ziel ist es, dem Bauherrn am Ende der Leistungsphase 8 eine ausführliche, nachvollziehbare Baustellendokumentation vorweisen zu können. Diese enthält Bautagebücher und -protokolle, die den Bauablauf dokumentieren, Berichte, Abnahmen, Rechnungen, Gutachten und Sicherheitsleistungen.
Da die händische Papierdokumentation sehr fehleranfällig ist, empfiehlt sich der Einsatz einer App für Bauleiter: So schaffen Sie eine transparente Baudokumentation, die Ihnen nicht nur die Überwachung des Bauablaufs erleichtert, sondern in der Gewährleistungsphase als rechtssicheres Beweismittel dient. Die HOAI Leistungsphase der Bauüberwachung hat einen Anteil von 31% am Gesamthonorar.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung & Dokumentation
In der letzten Leistungsphase erfolgt die Endabnahme des Bauprojekts – die HOAI Leistungsphase 9 hat damit nichts mehr mit Bauleitung oder Bauüberwachung zu tun. Sind Sie als Architekt mit der HOAI Leistungsphase 9 beauftragt, findet nach Fertigstellung des Bauwerks gemeinsam mit dem Bauherrn eine Objektbegehung statt.
Ihre Aufgabe ist es, ein mangelfreies, zweckgerechtes Werk zu gewährleisten. So gilt es zu prüfen, ob Baumängel zutage getreten sind. Da der Bauherr ein Recht darauf hat, dass die Leistung frei von Sachmängeln ist, sind Sie als Auftragnehmer im Zugzwang und haften im Zweifel für die festgestelten Mängel.
Nur mit einer vollständigen, nachvollziehbaren Baudokumentation können Sie eine einwandfreie Leistung nachweisen, um Ihre Honoraransprüche geltend zu machen. Mit der Überwachung der Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber den Architekten gesondert beauftragen. Die letzte der HOAI Leistungsphasen hat einen Anteil von 3% am Gesamthonorar.
Die Neuerungen, die die HOAI-2013 mit sich brachte
Zum 1. Januar 2018 trat eine Aktualisierung des Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft, die erstmals Regelungen zum Bau- und Architektenvertragsrecht ins BGB aufnahm. In der Baubranche rechnete man zunächst damit, dass dies Auswirkungen auf HOAI und VOB/B haben würde. Die Neuerungen jedoch führten zu keiner Änderung der HOAI: Als verbindliches Preisrecht für Architekten und Ingenieure war sie von der Reform nicht betroffen und ist weiterhin anzuwenden.
Die aktuelle Fassung der HOAI ist vom 10. Juli 2013 und trat am 17. Juli 2013 in Kraft. Wichtige Änderungen betrafen die Honorarsätze, die Gewichtung der HOAI Leistungsphasen und die Fälligkeit des Honorars nach der Abnahme. Die relevantesten Neuerungen betreffen die folgenden Bereiche:
- Anhebung der Honorarsätze: Die Tafelwerte der HOAI wurden mit der Fassung von 2013 deutlich angehoben. Bei fast allen Leistungsbildern stiegen die Honorare gegenüber der HOAI 2009 nochmals um circa 17 %. Begründet wird die erneute Erhöhung der Honorare mit einer allgemeinen Preissteigerung in der Branche und mit teilweise erweiterten Inhalten der Leistungsbilder.
- Änderungen unter Bauen im Bestand: In der HOAI 2009 wurde die mitzuverarbeitende Bausubstanz aus den anrechenbaren Kosten entfernt. Dies führte bei vielen Architekten zu erheblichen Honorareinbußen. Mit der HOAI 2013 kann die mitzuverarbeitende Bausubstanz, also Teil des zu planenden Objekts, der bereits durch Bauleistungen hergestellt ist und durch Planungs- und Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, wieder angerechnet werden.
- Modernisierte Leistungsbilder: In der HOAI 2013 wurden die Leistungsbilder an moderne Arbeitsmethoden und Abläufe angepasst. Der Gesetzgeber überarbeitete jede HOAI Leistungsphase, sodass insbesondere Aspekte der Termin- und Kostenplanung oder Beratungsleistungen als Grundleistungen in die Honorarordnung aufgenommen wurden. Welche Änderungen im Detail vorgenommen wurden, können Sie im Deutschen Architektenblatt nachlesen.
- Gewichtung der Leistungsphasen: Aufgrund der Verschiebung der Grundleistungen des Architekten und dem höheren Bedarf an Beratungsleistungen passte der Gesetzgeber auch die prozentuale Gewichtung der Leistungsphasen der HOAI an:
- Leistungsphase 1 wurde um ein Prozent auf 2 % reduziert
- Leistungsphase 3 erhält 4 % mehr und liegt bei 15 %
- Leistungsphase 4 wurde um 3 % reduziert und liegt bei 3 %
- Leistungsphase 8 wurde um ein Prozent erhöht auf 32 %
- Leistungsphase 9 wurde um ein Prozent reduziert auf 2 %
- Fälligkeit des Honorars nach der Abnahme: Seit der HOAI 2013 ist das Honorar mit der Abnahme der Architektenleistung fällig. Die Verordnung legt nun fest, dass auch bei Architektenverträgen grundsätzlich eine Abnahme zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass mit Abschluss der Leistungsphase 9 eine Abnahme der Architektenleistung insgesamt stattfinden kann. Erst im Anschluss daran wird die Schlussrechnung fällig. Für Sie als Architekt bietet es sich daher an, eventuelle Teilabnahmen vertraglich zu regeln.
So behalten Sie den Überblick – über die HOAI und Leistungsphasen in Ihrem Bauprojekt
Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung den perfekten Überblick über alle HOAI Leistungsphasen zu behalten, ist keine einfache Angelegenheit. Die Änderungen, die 2013 in Kraft traten, machen es nicht leichter. Doch wir haben gute Nachrichten: Mit einer HOAI Checkliste ist Ihnen geholfen.
Anders mit Hinblick auf Ihr Bauprojekt. Denn wenn es schon eine Herausforderung ist, die Leistungsphasen im Blick zu behalten: Wie schwer muss es dann sein, einen Überblick über die einzelnen Aufgaben in diesen Phasen zu gewinnen? Sie wissen es aus Ihrem eigenen Arbeitsalltag: Es ist eine gigantische Herausforderung. Und anders als bei der HOAI selbst, können Sie sich bei Ihrem Bauprojekt an keiner Checkliste orientieren.
Was Ihnen helfen kann, ist eine digitale Lösung, die alle Informationen an einem Ort bündelt und Ihnen auf einen Blick zeigt, was Sache ist. In manchen Leistungsphasen hilft Ihnen eine Bau-Software mehr, in anderen weniger. Neben den Planungsphasen profitieren Sie vor allem in den Leistungsphasen 8 und 9 von der digitalen Arbeit am Bau. Denn diese beiden sind die Phasen, in denen der meiste Papierkram anfällt, in denen am meisten Abstimmungen nötig sind, und in denen die größten Fehlerpotenziale lauern.
Deshalb sollten Sie die HOAI Leistungsphasen 8 und 9 digitalisieren
Baudokumentation, Koordination der Nachunternehmer, Zustandsfeststellungen und Bauabnahmen: In den Phasen der Ausführung und Überwachung des Bauprojekts fallen jede Menge administrative Aufgaben an. Wer diese mit Stift und Papier erledigt, droht in Doppel-Arbeit zu versinken. Einfacher machen Sie sich das Leben mit einer Bausoftware, die Ihnen bei diesen zeitraubenden Prozessen unter die Arme greift. Von der digitalen Arbeitsweise in den Leistungsphasen 8 und 9 profitieren Sie auf ganzer Linie:
- Geringer Arbeitsaufwand: In der Bausoftware erzeugen und versenden Sie Ihre Baudokumente mit einem Klick. Daten können vor Ort intuitiv und einfach erfasst, verwaltet und analysiert werden. In der Folge sind keine Nacharbeiten und Überstunden im Büro mehr nötig, weil Sie Daten aus händischen Notizen nicht mehr mühsam in Ihr Bautagebuch, Protokolle und Berichte überführen müssen.
- Vollständige und nachvollziehbare Daten: Indem Sie Ihren Bauablauf mit einer Bauleiter App dokumentieren, nehmen Sie alle Daten vollständig und nachvollziehbar auf. Mit Zeitstempel und historischem Bearbeitungsverlauf gespeichert, halten Sie so mit Ihrer Baudokumentation ein wichtiges Beweismittel in Händen.
- Kollektives Zusammenarbeiten: Für ein effektives Zusammenarbeiten und eine erfolgreiche Kommunikation müssen Mitarbeiter, beteiligte Gewerke und die Auftraggeber auf dem aktuellen Stand sein. Eine Bauleiter App garantiert dies durch den Echtzeit-Zugriff auf alle relevanten Dokumente an einem zentralen Ort – immer aktuell und garantiert auffindbar.
- Übersichtliche Mängelverfolgung: Baumängel händisch notieren, auf den PC übertragen und in Ordnern ablegen – bei der analogen Mängelverfolgung bedarf es jeder Menge Schritte, bis ein Mangel aufgenommen ist. Viele Schritte bedeutet nicht nur, dass Sie viel Zeit und Aufwand investieren müssen: Sie generieren auch jede Menge Fehlerquellen. Eine Bausoftware nimmt Ihnen diese Mühe ab. Baumängel nehmen Sie mit dem Bauleiter Programm in einem Schritt auf.
- Rechtssicheres Beweismittel: Mit einer Bausoftware stellen Sie eine vollständige, nachvollziehbare und revisionssichere Baudokumentation sicher, auf die Sie sich im Streitfall verlassen können. Nicht nur halten Sie ein wichtiges Beweismittel für Ihre einwandfreie Arbeit in Händen: Bei Nachträgen oder Abnahmen garantieren Sie jederzeit absolute Nachvollziehbarkeit und können so Ihre Honoraransprüche durchsetzen.
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