Kostenschätzung DIN 276: Fakten und Tipps für Bauplaner auf einen Blick
Expertin Baubranche
15.12.2021
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Capmo für GeschäftsführerLaut der HOAI ist die Kostenschätzung eine Grundleistung des Bauplaners in der Leistungsphase 2. Sie ist zugleich eine von fünf Stufen der gesamten Kostenermittlung für ein Bauprojekt. Wir bringen alle relevanten Begriffe rund um die Kostenermittlung in eine Struktur und decken auf, wie Sie bei der Kostenschätzung ab sofort noch effektiver vorgehen. Wir halten dazu nicht nur das notwendige Fachwissen für Sie bereit, sondern auch praktische Tipps für Ihren Arbeitsalltag.
Kostenschätzung DIN 276: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Die Kostenschätzung ist die zweite von 5 Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen. Sie wird auf Basis der DIN 276 2018-12 durchgeführt. Diese DIN-Norm ist richtungsweisend für die Ermittlung und Gliederung von Kosten, welche sich für den Neubau, den Umbau oder auch für Projekte zur Modernisierung von Bauwerken ergeben. Welche Grundlagen für die Schätzung der Kosten im Bauwesen gelten und wie diese konkret vorgenommen wird, klären wir im Folgenden.
HOAI als rechtliche Grundlage für die Kostenschätzung
Die Kostenschätzung erfolgt innerhalb der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), das heißt im Rahmen der Vorplanung. In Anlehnung an die Leistungsphase 1, der Grundlagenermittlung, werden in dieser Phase weitere Vorbereitungen für das Projekt getroffen. Dabei geht es um erste fachliche Planungen und Abstimmungen mit den Baubeteiligten zu den Anforderungen und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung. Die Grundleistung eines Architekten oder Ingenieurs beinhaltet gemäß HOAI auch die Kostenschätzung nach DIN 276. Die Ergebnisse erlauben es, einen Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen durchzuführen und schlussendlich über die Wirtschaftlichkeit und Fortführung des Projekts zu entscheiden. Darüber hinaus kann ein Bauplaner weiter ins Detail gehen, indem er eine vertiefte Kostenschätzung nach den Positionen einzelner Gewerke aufstellt. Diese Leistung wird als Besondere Leistung in der Leistungsphase 2 angesehen.
Wird schlussendlich entschieden, das Bauvorhaben fortzuführen, geht es in die 3. Leistungsphase über – die Entwurfsplanung. Die Kostenschätzung bildet dann die Grundlage für die nachfolgende 3. Stufe der Kostenermittlung – die Kostenberechnung nach DIN 276. Sie stellt ebenso eine Grundleistung nach HOAI dar. Die ermittelten Berechnungen werden anschließend mit den Ergebnissen der Kostenschätzung aus der Leistungsphase 2 verglichen. Dadurch kann in dieser Stufe eine erste Kostenkontrolle durchgeführt werden.
Warum startet eine Kostenschätzung mit Projektbeginn?
Verantwortlich für die Kostenschätzung nach DIN 276 ist der beauftragte Bauplaner, also ein Ingenieur oder Architekt. Die Ermittlung der zu erwartenden Kosten sollten durch ihn so früh es geht angesetzt werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Denn die Kostenschätzung legt offen, ob das geplante Bauvorhaben im Rahmen der finanziell verfügbaren Mittel überhaupt realistisch erscheint. Selbst wenn noch keine Sicherheiten über Planungsdetails und Angebote vorliegen, ist dennoch eine erste Abschätzung mit den bisher vorliegenden Daten und belastbaren Erfahrungswerten möglich. Die Recherchen und Überlegungen im Rahmen der Vorplanung sind daher als erste Grundlage für die Kostenschätzung essenziell.
Wie erstellt man eine Kostenschätzung?
Die Ausgangsbasis für eine fundierte Kostenschätzung ist ein Kostenrahmen in Anlehnung an die DIN 276. Die Gesamtkosten werden demzufolge in einzelne Kostenbestandteile aufgesplittet. Der DIN-Kostenrahmen umfasst grundsätzlich 8 Kostengruppen, jeweils mit einer Gliederungstiefe von drei Ebenen. Bei der Kostenschätzung wird lediglich die erste Ebene relevant. Somit handelt es sich zusammengefasst um folgende Kostengruppen:
- 100 – Grundstück
- 200 – Vorbereitende Maßnahmen
- 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen
- 400 – Bauwerk – Technische Anlagen
- 500 – Außenanlagen und Freiflächen (vorher: Außenanlagen)
- 600 – Ausstattung und Kunstwerke
- 700 – Baunebenkosten
- 800 – Finanzierung
In diese Kostengruppen nach DIN werden Sie als Bauplaner den Großteil der Kosten schätzen. Manche Positionen sind dagegen auch schon bekannt, wie die Kosten des potenziellen Grundstücks, bisher getätigte Ausgaben oder Investitionskosten. Weitere Kosten schätzen Sie dann fundiert unter Zuhilfenahme von Grundflächen, Rauminhalten oder sonstigen Maßangaben, die Sie aus dem Kontext herleiten können. Dabei unterstützt Sie die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte) bei der Berechnung der Kosten im Hochbau.
Wie genau muss eine Kostenschätzung sein?
Wie der Begriff Kostenschätzung schon verdeutlicht, geht es in diesem Schritt der Kostenermittlung mehr um eine Schätzung, weniger um eine exakte Berechnung. Mit der Kostenschätzung wird eine Genauigkeit von +/- 30 % erwartet. Je weiter Sie in die einzelnen Stufen der Kostenermittlung vorstoßen, umso genauer sollten Ihre Berechnungen werden. Der Toleranzbereich von Abweichungen nach oben oder unten wird damit zunehmend geringer.
Kostenschätzung bei der Preiskalkulation?
Eng verwoben mit der Kostenbetrachtung ist auch die Preiskalkulation von Bauleistungen. Die Kalkulation ist nicht Sache des Bauplaners, sondern die der Gewerke, die ihre Bauleistung anbieten. Hier kommt der jeweilige Preis der Leistung durch Kalkulation von Material- und Baukosten sowie Lohnkosten zustande. Die Preisermittlung lehnt sich an ein einheitliches Vorgehen an. Hierzu dienen die Formblätter 221 und 222 für die Zuschlagskalkulation beziehungsweise Endkostenkalkulation. Sie machen die Kalkulation eines Angebots jederzeit nachvollziehbar.
Die 5 Phasen der Kostenermittlung
Die gesamte Kostenermittlung für ein Bauprojekt baut sich in fünf Stufen auf. Eine davon ist die Kostenschätzung. Erhalten Sie hier einen kurzen Überblick über alle Phasen, um von Anfang bis Ende Bescheid zu wissen:
So gehen Sie effizient bei der Kostenschätzung vor
Mit den Grundlagen rund um die Kostenermittlung sind Sie nun vertraut. Sie wissen auch, wie die ersten Schritte der Kostenschätzung aussehen. Lassen Sie uns nun gemeinsam einen Blick auf die praktische Umsetzung werfen und wie Sie diese effektiv durchführen:
Manuelle Kostenschätzung: die Berechnung durch Auflistung der einzelnen Positionen
Eine logische Vorgehensweise bei der Kostenschätzung ist das Auflisten aller bekannten Kostengrößen und die Herleitung weiterer Kosten, die zu erwarten sind. Häufig starten Bauplaner hier immer wieder auf der grünen Wiese und beginnen mit einem leeren Blatt Papier oder einer leeren Excel-Tabelle. Zu allererst die Grundstruktur zu entwerfen kostet jedes Mal Zeit und Nerven. Sie erkennen sich hier wieder? All der Aufwand lässt sich reduzieren, indem Sie statt dessen von praktischen Vorlagen Gebrauch machen. Denn so oft wie Sie für Ihre Projekte eine Kostenschätzung durchführen, müssen Sie das Rad definitiv nicht jedes Mal neu erfinden.
Mehr Struktur dank praktischer Vorlagen bei der Kostenschätzung
Statt mit einem leeren Dokument zu beginnen, geben Ihnen Kostengruppen-Vorlagen nach DIN 276 ein bewährtes Grundgerüst für die Kostenschätzung. Diese Vorlagen bestehen aus einer tabellarischen Übersicht zu den Kostengruppen, welche Sie nur noch mit projektrelevanten Angaben ergänzen müssen. Die Berechnungen werden dank Tabellenkalkulation automatisch vorgenommen, ohne dass Sie selbst die Formeln entwickeln müssen. Die Kalkulation der absehbaren Kosten wird damit zum Kinderspiel. Damit ersparen Sie sich nicht nur einiges an bürokratischen Aufwand bei der Kostenschätzung. Sie können sich dagegen sofort Ihrer eigentlichen Arbeit widmen und haben mehr Zeit für Ihre fachliche Planung. Noch dazu erhalten Sie und alle weiteren Projektbeteiligten am Bau jederzeit einen sehr viel schnelleren Überblick. Ein strukturiertes Vorgehen mit Vorlagen begleitet Sie zuverlässig durch das gesamte Bauprojekt hinweg, vor allem dann, wenn Sie eine passende Software zusätzlich verwenden.
Software für die gesamte Kostenermittlung inklusive Honorarabrechnung
Wir haben bereits festgehalten: Die einzelnen Phasen der Kostenermittlung bauen aufeinander auf und stehen in Bezug zueinander. Die Kostenschätzung losgelöst von den anderen Stufen zu betrachten, erschwert es, im gesamten Projekt den roten Faden zu behalten. Einzelne Vorlagen oder auch eine Kostenschätzung Software zu nutzen, sind dazu absolut hilfreich. Doch einen umfassenden Überblick erhalten Sie erst durch ein ganzheitliches System, das alle Stufen insgesamt abbildet. Die Baumanagement Software Capmo leistet hierzu einen wertvollen Beitrag. Mit diesem Programm lässt sich die Baudokumentation vollständig abbilden und zu jederzeit nachvollziehen. Darüber hinaus kann durch die rechtssichere Speicherung Ihrer Daten die Leistung der beteiligten Bauunternehmen glaubhaft abgebildet werden. Von Anfang bis Ende ordnungsgemäß dokumentiert, gelingt es Ihnen schlussendlich auch, Ihre Honorarforderungen fair abzurechnen.
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Das Aufstellen des Kostenrahmens nach DIN 276 stellt die erste Stufe der Kostenermittlung dar. Die Gliederung der Kosten erfolgt nach der ersten Ebene der DIN 276-Kostengruppen. Das heißt, es erfolgt ein grober Überblick nach Hunderterstellen.
Die Kostenschätzung nach DIN 276 bezieht sich auf die zweite Ebene der Kostengruppen und wird in Zehnerstellen abgebildet. Sie ist Teil der Leistungsphase 2 der HOAI (Vorplanung) und dient als Grundlage für die Entscheidung, das Bauvorhaben fortzuführen oder nicht. Die Genauigkeit der Kostenschätzung liegt bei +/- 30 %.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht weiter ins Detail und bezieht sich auf die dritte Ebene der Kostengruppen, das heißt auf die Einerstellen. Sie ist Teil der Leistungsphase 3 der HOAI (Entwurfsplanung) und dient als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen im Projekt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei +/- 20 %.
Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist Teil der Leistungsphase 7 der HOAI (Mitwirkung bei der Vergabe). Die Kostendarstellung im Rahmen dieser Stufe ist Basis für die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei +/- 10 %.
Die finale Phase der Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung nach DIN 276. Sie kennzeichnet die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Baukosten. Auch diese werden nach Kostengruppen entsprechend der DIN 276 bis zur dritten Ebene aufgegliedert und folgen der Struktur, die mit dem Kostenanschlag vorliegt.
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