Das gilt in den Leistungsphasen für Architekten nach HOAI
Expertin Baubranche
21.4.2022
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Capmo für GeschäftsführerDie Arbeit von Architekten und Ingenieuren ist in Deutschland durch die HOAI in neun Leistungsphasen aufgeteilt. In jeder dieser Phasen fallen unterschiedliche Leistungen für den Architekten beziehungsweise Ingenieur an, die mit der jeweiligen Bauphase zusammenhängen. Doch nicht jedes Bauprojekt umfasst alle Leistungsphasen. Somit sind oft nicht alle in der HOAI beschriebenen Leistungen für Architekten relevant. Damit Sie den Überblick behalten, sehen wir uns an, welche Leistungsphasen Architekten betreffen.
Die Grundlage: die Leistungsphasen nach HOAI
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt. Bei den Leistungsphasen handelt es sich um die Aufgaben, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Bauprojekts erbracht werden müssen. Sie orientieren sich am Bauablauf und sind wie folgt aufgeschlüsselt:
- Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung (2 %)
- Leistungsphase 2 – Vorplanung (7 %)
- Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung (15 %)
- Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung (3 %)
- Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (25 %)
- Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe (10 %)
- Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
- Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (32 %)
- Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation (2 %)
Die HOAI Leistungsphasen sind im Arbeitsalltag von Architekten und Ingenieuren allgegenwärtig – weniger jedoch im alltäglichen Sprachgebrauch. Stattdessen ist meist von den tatsächlichen Aufgaben die Rede: Wenn es um die Leistungsphase 1 bis 3 geht, sprechen Architekten beispielsweise häufig vom Entwurf oder den Planungsphasen HOAI.
Während es unterschiedliche Bezeichnungen für die einzelnen Leistungsphasen gibt, sind die Angaben zur Honorarberechnung durch die HOAI einheitlich geregelt. Mit Hilfe der Prozentangaben, die den Anteil am Gesamthonorar angeben, können Architekten und Ingenieure ihre Vergütung nach HOAI berechnen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie vom Bauherrn nur mit einzelnen Leistungsphasen beauftragt werden.
Leistungsphasen Architektur: Diese Aufgaben müssen Sie erbringen
Bevor wir uns die Rolle des Architekten in einzelnen Leistungsphasen des Bauprozesses ansehen, werfen wir einen Blick auf die einzelnen HOAI Leistungsphasen. Am Beispiel des Leistungsbilds für Gebäude und Innenräume lassen sich diese optimal veranschaulichen.
Leistungsphasen Architekt: Spezialist oder Alleinverantwortlicher?
Der Bauprozess umfasst alle Prozesse vom Entwurf über die Genehmigungsplanung, die Baugenehmigung, die Ausschreibung, die Ausführungsplanung und die Bauleitung bis zur Abrechnung. Traditionellerweise leitet der Architekt den Bauprozess, doch hängt seine Rolle sehr stark von der Art und dem Umfang des Bauprojekts ab. So können Architekten einerseits mit allen neun Leistungsphasen der Honorarordnung beauftragt werden – oder andererseits nur mit einzelnen Leistungsphasen der HOAI.
Leistungsphasen 1 bis 9: Architekt und Bauleiter in einem
Will der Bauherr sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse des Bauprojekts aus einer Hand realisiert werden, vergibt er alle Leistungsphasen 1 bis 9 an ein Architekturbüro. Sie übernehmen somit einerseits die Planung, sowie andererseits die Bauleitung des Projekts.
Der Auftraggeber profitiert dabei von einer deutlich einfacheren Koordination. Er hat einen Ansprechpartner, an den er sich bei allen Belangen wenden kann – und, den er bei Problemen in die Mangel nehmen kann. Der entscheidende Vorteil für Sie als Auftragnehmer: Sie behalten den Überblick über den Bauprozess und werden nicht von komplizierten Abstimmungsprozessen aufgehalten Dabei sind nahezu alle Ihre Kernkompetenzen als Architekt gefragt: von der Entwurfsplanung über die Koordination aller Beteiligten bis hin zur Bauüberwachung.
In der Funktion des Bauleiters liegt auch die Dokumentation der Bauausführung in Ihrer Hand. Kommt es zu Problemen oder Störungen im Bauablauf, stehen Sie als Architekt im Fokus der Aufmerksamkeit und müssen die Verantwortung übernehmen. Um ihre Arbeit effizienter zu gestalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, arbeiten viele mit Apps für Architekten: Diese sorgen sowohl bei den Planungs- als auch den Ausführungsarbeiten dafür, dass keine nervigen Doppel-Arbeiten den Bauablauf behindern, sondern genügend Zeit fürs Wesentliche bleibt.
Der Architekt in der Leistungsphase 9
In der Leistungsphase 9 fordert die HOAI die Objektbetreuung und Dokumentation. Sind Sie als Architekt auch mit der LP 9 beauftragt, gibt es für Sie einiges zu beachten – insbesondere, wenn bei einem Bauvorhaben Mängel in Erscheinung treten und Schadensersatzforderungen durch den Bauherrn gestellt werden. Gewährleistungsfristen, Verjährung und Honoraransprüchen – in der Leistungsphase 9 sind Architekten besonders gefordert.
Rechtssicherheit schaffen
Ein zentrales Ziel des Architekten in der Leistungsphase 9 ist die Vorbereitung der Gewährleistung. Konkret bedeutet das: eine sorgfältige Bauüberwachung, detaillierte Abnahmen und wasserdichte Abnahmeprotokolle sicherzustellen, um bei Haftungsfragen immer eine Antwort in der Tasche zu haben. Wieso das für Architekten besonders relevant ist? Für viele Baumängel haften Architekten persönlich. Und zwar im schlimmsten Fall auch 10 Jahre nach dem Abschluss des Bauprojekts. Dieses Risiko gilt es so klein wie möglich zu halten – und bestenfalls gänzlich zu vermeiden.
Während zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche in §634a BGB geregelt sind, gelten für Bauvorhaben die Regelungen der VOB. Demnach beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Bauabnahme und endet für Gewöhnlich nach 4 Jahren. Jedoch gilt auch hier wie so oft im Leben: Ausnahme bestätigen die Regel. So endet die Frist für manche Mängel bereits nach 2 Jahren, für andere wiederum erst nach 10 beziehungsweise 30 Jahren. Klingt ganz schön kompliziert. Das ist es auch! Deshalb haben wir Ihnen die Regelungen zu den VOB Gewährleistungsfristen in diesem Ratgeber übersichtlich zusammengefasst.
Wer schreibt, der bleibt
Um während der Gewährleistung auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vor allem in der Leistungsphase 9 immer den Leitspruch “Wer schreibt, der bleibt” im Hinterkopf behalten. So gut Sie auch arbeiten: Ist die Leistung nicht vollständig oder ordnungsgemäß dokumentiert, so haben Sie bei rechtlichen Streitigkeiten schlechte Karten. Wer jedoch eine rechtssichere Baudokumentation vorweisen kann, hat bei Rückfragen nichts zu befürchten. Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen auch vor Gericht Bestand haben? In unserem kostenlosen eBook “rechtssichere Baudokumentation” haben wir dieses Thema mit Frank Zillmer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht diskutiert.
Gemäß des Experten ist die Rechtssicherheit der Baudokumentation anhand verschiedener Kriterien zu bewerten. Die Unterlagen müssen vollständig, übersichtlich, strukturiert, korrekt, objektiv und nicht veränderbar sein. Was Sie sonst beachten müssen, lesen Sie am besten in unserem eBook nach, das Sie sich kostenlos hier herunterladen können.
Ist eine Spezialisierung empfehlenswert?
Wenn Sie sich diese Risiken so ansehen, scheint die Leistungsphase 9 für Architekten mit einem großen Risiko verbunden sein. Dem ist auch in der Praxis so. Aus diesem Grund raten einige Experten davon ab, die Leistungsphase 9 als Architektenleistung anzubieten. Architekten und Bauingenieure sind mit einem hohen Haftungsrisiko konfrontiert, das seit der Einführung der HOAI 2013 auch mit nur noch 2 % honoriert wird. Nichtsdestotrotz bieten viele Architekturbüros das gesamte Leistungsportfolio an. Um dem Risiko von verlängerten Haftungsansprüchen vorzubeugen, ist eine vertraglich vereinbarte Teilabnahme der Architektenleistung nach Abschluss der Leistungsphase 8 empfehlenswert. Als Architekt oder Bauingenieur sollten Sie Ihren Bauherrn schriftlich und nachweisbar zur Teilabnahme auffordern. Alternativ ist es möglich, getrennte Verträge über die Leistungsphase 1 bis 8 und die Leistungsphase 9 zu vereinbaren. So können Sie dem Bauherrn nach Abschluss der jeweiligen Verträge getrennte Rechnungen stellen.
Digital sind Sie auf der sicheren Seite
Wie bereits angedeutet, ist eine lückenlose und nachvollziehbare Baudokumentation eine zwingende Voraussetzung für eine rechtssichere Objektüberwachung in der Leistungsphase 9 HOAI. Wer diese digital abwickelt, ist klar im Vorteil: Da Ihnen mehr Möglichkeiten für die Dokumentation zur Verfügung stehen, dokumentieren Sie nicht nur schneller, sondern auch besser. Alle Unterlagen sind strukturiert an einem Ort gespeichert, sodass Sie die Informationen zu den einzelnen Vorgängen schnell und einfach wiederfinden.
Doch nicht nur in der Leistungsphase 9 profitieren Sie als Architekt von Bausoftware: Auch in den Leistungsphasen 1 bis 8 macht sich die Arbeit mit digitalen Dokumenten, mobilen Funktionen und Analysen bezahlt.
Wie Sie mit einer Bausoftware rechtssicher bauen und dokumentieren, erfahren Sie in unserem gratis eBook “rechtssichere Baudokumentation” mit Experten-Tipps vom Anwalt.
In der Leistungsphase 1 fordert die HOAI die Grundlagenermittlung. Für Architekten und Bauingenieure bedeutet dies auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers die Aufgabenstellung zu klären. Im Detail gehören dazu folgende Aspekte:
- Ortsbesichtigung
- Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
- Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Bei der HOAI Leistungsphase 2 für Architektur geht es um die Vorplanung des Bauprojekts. Es müssen die Grundlagen analysiert und mit den Leistungen der fachlich an der Planung beteiligten Personen abgestimmt werden. Folgende Aspekte sind Architektenleistung in dieser Phase:
- Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
- Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
- Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
- Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
- Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
In der Leistungsphase 3 nach HOAI muss die Entwurfsplanung erarbeitet werden. Hierbei müssen die Vorplanung, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten berücksichtigt werden. Im Detail geht es um die nachfolgend aufgelisteten Leistungen:
- Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung im Maßstab 1:100
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für an der Planung fachlich Beteiligter
- Objektbeschreibung
- Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
- Fortschreiben des Terminplans
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
In der Genehmigungsplanung, der Leistungsphase 4 nach HOAI, werden Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen erarbeitet bzw. zusammengestellt. Darüber hinaus werden die Vorlagen eingereicht und Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen ergänzt und angepasst.
An die Genehmigungsplanung schließt sich die Ausführungsplanung an – die HOAI Leistungsphase 5. In dieser Phase werden alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben textlich und zeichnerisch erarbeitet. Genauer gesagt geht es um folgende Leistungen:
- Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im Maßstab 1:50 bis 1:1)
- Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für an der Planung fachlich Beteiligte
- Fortschreiben des Terminplans
- Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der Gewerke orientierten Bearbeitung während der Objektausführung
- Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
In der HOAI Leistungsphase 6 wird die Vergabe vorbereitet. Im Detail bedeutet dies für Architekten bzw. Ingenieure, dass folgende Leistungen zu erbringen sind:
- Aufstellen eines Vergabeterminplans
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge an der Planung fachlich Beteiligten
- Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
- Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
- Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Wurden Architekturbüro mit der Vorbereitung der Vergabe beauftragt, schließt sich in der Leistungsphase 7 die Mitwirkung bei der Vergabe an. In dieser Phase geht es laut Honorarordnung um die Koordination der Vergaben, das Einholen und Prüfen von Angeboten, das Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse und letztlich auch um die Mitwirkung bei der Auftragserteilung. Nachfolgend sind die Leistungen in der HOAI Leistungsphase 7 aufgelistet:
- Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
- Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
- Führen von Bietergesprächen
- Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
- Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
In der Leistungsphase 8 findet die Bauüberwachung durch den Architekten bzw. Bauingenieur statt. In dieser vorletzten Phase werden Ihnen als Architekt eine Reihe an wichtigen Aufgaben übertragen, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben:
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
- Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel im Bautagebuch)
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
- Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
- Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
- Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
- Übergabe des Objekts
- Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
In der letzten Phase, der Leistungsphase 9, wird Ihnen als Architekt oder Bauingenieur die Objektbetreuung und Dokumentation übertragen. Es geht darum, innerhalb Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche eventuelle Mängel festzustellen. Weist das Objekt Mängel auf, müssen diese bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung beseitigt werden. Im Zweifelsfall haften nämlich Sie als Architekt! Darüber hinaus wirken Sie in dieser Phase bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit. Mehr zur Leistungsphase 9 und ihrer Bedeutung für Architekten erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel.
Während manche Architekturbüros jede HOAI Leistungsphase übernehmen, spezialisieren sich andere auf die ersten 4: die Planungsphasen HOAI. Architekten begleiten das Bauprojekt dann nur bis zur Genehmigung und geben die Ausführung an ein Ingenieurbüro ab.
In den Planungsphasen HOAI entstehen zeichnerische Darstellung wie Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen und Kostenberechnungen nach DIN 276. Bereits in dieser Phase ist die vollständige, nachvollziehbare Dokumentation der Bauprozesse das A und O: Die Arbeitsergebnisse, die Sie in dieser Phase ansammeln, dienen sowohl als Vorlage zur Baugenehmigung als auch als Grundlage für die anderen, fachlich an der Planung Beteiligten.
Neben der Spezialisierung auf die Planungsphasen HOAI, ist auch eine Fokussierung auf die Ausführungsphasen eine gängige Praxis. Architekten konzentrieren sich dann auf die Aufgaben und Prozesse von der fünften bis zur HOAI Leistungsphase 9.
Da Bauprojekte komplexer wird und die Arbeit mit Baustoffen zunehmend mehr Kenntnisse fordert, ist diese Art der Spezialisierung immer häufiger zu beobachten. Auch wenn sie fachlich durchaus ihre Berechtigung hat, ist die Fokussierung auf die Ausführung mit Vorsicht zu genießen. Damit die Zusammenarbeit funktioniert, muss der planende Architekt sorgfältig gearbeitet haben und die Ergebnisse der Planungsphasen HOAI ordnungsgemäß dokumentiert haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts im Weg.
Während den HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 können besondere Leistungen von Architekten und Ingenieure gefordert werden. Was Sie sich unter “besonderen Leistungen” vorstellen können? Hierzu zählen alle Aufgaben, die nicht unter die aufgeführten Leistungsbilder fallen.
Für das Bauprojekt stellen sie keine erforderliche “Grundleistung” dar. Folglich finden Sie für diese Leistungen in der HOAI keine Honorarsätze zur Orientierung. Die Preisgestaltung erfolgt in individueller Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Welche Leistungen als besondere Leistungen gelten? In Anlage 9 der HOAI werden diese für jedes Leistungsbild aufgeführt. Die Aufzählung der besonderen Leistungen ist in der Verordnung nicht abschließend. Im Wesentlichen versteht der Gesetzgeber unter dieser Art von Tätigkeiten die Erstellung von Plänen, Konzepten oder städtebaulichen Entwürfen, Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung.
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