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Das gilt in den Leistungsphasen für Architekten nach HOAI

21.4.2022

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Michael Ehras
Architekt, Knapp Kubitza Architekten

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Die Arbeit von Architekten und Ingenieuren ist in Deutschland durch die HOAI in neun Leistungsphasen aufgeteilt. In jeder dieser Phasen fallen unterschiedliche Leistungen für den Architekten beziehungsweise Ingenieur an, die mit der jeweiligen Bauphase zusammenhängen. Doch nicht jedes Bauprojekt umfasst alle Leistungsphasen. Somit sind oft nicht alle in der HOAI beschriebenen Leistungen für Architekten relevant. Damit Sie den Überblick behalten, sehen wir uns an, welche Leistungsphasen Architekten betreffen.

Die Grundlage: die Leistungsphasen nach HOAI

Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt. Bei den Leistungsphasen handelt es sich um die Aufgaben, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Bauprojekts erbracht werden müssen. Sie orientieren sich am Bauablauf und sind wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung (2 %)
  • Leistungsphase 2 – Vorplanung (7 %)
  • Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung (15 %)
  • Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung (3 %)
  • Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (25 %)
  • Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe (10 %)
  • Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
  • Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (32 %)
  • Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation (2 %)

Die HOAI Leistungsphasen sind im Arbeitsalltag von Architekten und Ingenieuren allgegenwärtig – weniger jedoch im alltäglichen Sprachgebrauch. Stattdessen ist meist von den tatsächlichen Aufgaben die Rede: Wenn es um die Leistungsphase 1 bis 3 geht, sprechen Architekten beispielsweise häufig vom Entwurf oder den Planungsphasen HOAI.

Während es unterschiedliche Bezeichnungen für die einzelnen Leistungsphasen gibt, sind die Angaben zur Honorarberechnung durch die HOAI einheitlich geregelt. Mit Hilfe der Prozentangaben, die den Anteil am Gesamthonorar angeben, können Architekten und Ingenieure ihre Vergütung nach HOAI berechnen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie vom Bauherrn nur mit einzelnen Leistungsphasen beauftragt werden.

Leistungsphasen Architektur: Diese Aufgaben müssen Sie erbringen

Bevor wir uns die Rolle des Architekten in einzelnen Leistungsphasen des Bauprozesses ansehen, werfen wir einen Blick auf die einzelnen HOAI Leistungsphasen. Am Beispiel des Leistungsbilds für Gebäude und Innenräume lassen sich diese optimal veranschaulichen.

Leistungsphasen Architekt: Spezialist oder Alleinverantwortlicher?

Der Bauprozess umfasst alle Prozesse vom Entwurf über die Genehmigungsplanung, die Baugenehmigung, die Ausschreibung, die Ausführungsplanung und die Bauleitung bis zur Abrechnung. Traditionellerweise leitet der Architekt den Bauprozess, doch hängt seine Rolle sehr stark von der Art und dem Umfang des Bauprojekts ab. So können Architekten einerseits mit allen neun Leistungsphasen der Honorarordnung beauftragt werden – oder andererseits nur mit einzelnen Leistungsphasen der HOAI.

Leistungsphasen 1 bis 9: Architekt und Bauleiter in einem

Will der Bauherr sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse des Bauprojekts aus einer Hand realisiert werden, vergibt er alle Leistungsphasen 1 bis 9 an ein Architekturbüro. Sie übernehmen somit einerseits die Planung, sowie andererseits die Bauleitung des Projekts.

Der Auftraggeber profitiert dabei von einer deutlich einfacheren Koordination. Er hat einen Ansprechpartner, an den er sich bei allen Belangen wenden kann – und, den er bei Problemen in die Mangel nehmen kann. Der entscheidende Vorteil für Sie als Auftragnehmer: Sie behalten den Überblick über den Bauprozess und werden nicht von komplizierten Abstimmungsprozessen aufgehalten Dabei sind nahezu alle Ihre Kernkompetenzen als Architekt gefragt: von der Entwurfsplanung über die Koordination aller Beteiligten bis hin zur Bauüberwachung.

In der Funktion des Bauleiters liegt auch die Dokumentation der Bauausführung in Ihrer Hand. Kommt es zu Problemen oder Störungen im Bauablauf, stehen Sie als Architekt im Fokus der Aufmerksamkeit und müssen die Verantwortung übernehmen. Um ihre Arbeit effizienter zu gestalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, arbeiten viele mit Apps für Architekten:  Diese sorgen sowohl bei den Planungs- als auch den Ausführungsarbeiten dafür, dass keine nervigen Doppel-Arbeiten den Bauablauf behindern, sondern genügend Zeit fürs Wesentliche bleibt.

Der Architekt in der Leistungsphase 9

In der Leistungsphase 9 fordert die HOAI die Objektbetreuung und Dokumentation. Sind Sie als Architekt auch mit der LP 9 beauftragt, gibt es für Sie einiges zu beachten – insbesondere, wenn bei einem Bauvorhaben Mängel in Erscheinung treten und Schadensersatzforderungen durch den Bauherrn gestellt werden. Gewährleistungsfristen, Verjährung und Honoraransprüchen – in der Leistungsphase 9 sind Architekten besonders gefordert.

Rechtssicherheit schaffen  

Ein zentrales Ziel des Architekten in der Leistungsphase 9 ist die Vorbereitung der Gewährleistung. Konkret bedeutet das: eine sorgfältige Bauüberwachung, detaillierte Abnahmen und wasserdichte Abnahmeprotokolle sicherzustellen, um bei Haftungsfragen immer eine Antwort in der Tasche zu haben. Wieso das für Architekten besonders relevant ist? Für viele Baumängel haften Architekten persönlich. Und zwar im schlimmsten Fall auch 10 Jahre nach dem Abschluss des Bauprojekts. Dieses Risiko gilt es so klein wie möglich zu halten – und bestenfalls gänzlich zu vermeiden.

Während zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche in §634a BGB geregelt sind, gelten für Bauvorhaben die Regelungen der VOB. Demnach beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Bauabnahme und endet für Gewöhnlich nach 4 Jahren. Jedoch gilt auch hier wie so oft im Leben: Ausnahme bestätigen die Regel. So endet die Frist für manche Mängel bereits nach 2 Jahren, für andere wiederum erst nach 10 beziehungsweise 30 Jahren. Klingt ganz schön kompliziert. Das ist es auch! Deshalb haben wir Ihnen die Regelungen zu den VOB Gewährleistungsfristen in diesem Ratgeber übersichtlich zusammengefasst.

Wer schreibt, der bleibt

Um während der Gewährleistung auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vor allem in der Leistungsphase 9 immer den Leitspruch “Wer schreibt, der bleibt” im Hinterkopf behalten. So gut Sie auch arbeiten: Ist die Leistung nicht vollständig oder ordnungsgemäß dokumentiert, so haben Sie bei rechtlichen Streitigkeiten schlechte Karten. Wer jedoch eine rechtssichere Baudokumentation vorweisen kann, hat bei Rückfragen nichts zu befürchten. Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen auch vor Gericht Bestand haben? In unserem kostenlosen eBook “rechtssichere Baudokumentation” haben wir dieses Thema mit Frank Zillmer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht diskutiert.

Gemäß des Experten ist die Rechtssicherheit der Baudokumentation anhand verschiedener Kriterien zu bewerten. Die Unterlagen müssen vollständig, übersichtlich, strukturiert, korrekt, objektiv und nicht veränderbar sein. Was Sie sonst beachten müssen, lesen Sie am besten in unserem eBook nach, das Sie sich kostenlos hier herunterladen können.

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Ist eine Spezialisierung empfehlenswert?

Wenn Sie sich diese Risiken so ansehen, scheint die Leistungsphase 9 für Architekten mit einem großen Risiko verbunden sein. Dem ist auch in der Praxis so. Aus diesem Grund raten einige Experten davon ab, die Leistungsphase 9 als Architektenleistung anzubieten. Architekten und Bauingenieure sind mit einem hohen Haftungsrisiko konfrontiert, das seit der Einführung der HOAI 2013 auch mit nur noch 2 % honoriert wird. Nichtsdestotrotz bieten viele Architekturbüros das gesamte Leistungsportfolio an. Um dem Risiko von verlängerten Haftungsansprüchen vorzubeugen, ist eine vertraglich vereinbarte Teilabnahme der Architektenleistung nach Abschluss der Leistungsphase 8 empfehlenswert. Als Architekt oder Bauingenieur sollten Sie Ihren Bauherrn schriftlich und nachweisbar zur Teilabnahme auffordern. Alternativ ist es möglich, getrennte Verträge über die Leistungsphase 1 bis 8 und die Leistungsphase 9 zu vereinbaren. So können Sie dem Bauherrn nach Abschluss der jeweiligen Verträge getrennte Rechnungen stellen.

Digital sind Sie auf der sicheren Seite

Wie bereits angedeutet, ist eine lückenlose und nachvollziehbare Baudokumentation eine zwingende Voraussetzung für eine rechtssichere Objektüberwachung in der Leistungsphase 9 HOAI. Wer diese digital abwickelt, ist klar im Vorteil: Da Ihnen mehr Möglichkeiten für die Dokumentation zur Verfügung stehen, dokumentieren Sie nicht nur schneller, sondern auch besser. Alle Unterlagen sind strukturiert an einem Ort gespeichert, sodass Sie die Informationen zu den einzelnen Vorgängen schnell und einfach wiederfinden.

Doch nicht nur in der Leistungsphase 9 profitieren Sie als Architekt von Bausoftware: Auch in den Leistungsphasen 1 bis 8 macht sich die Arbeit mit digitalen Dokumenten, mobilen Funktionen und Analysen bezahlt.

Wie Sie mit einer Bausoftware rechtssicher bauen und dokumentieren, erfahren Sie in unserem gratis eBook “rechtssichere Baudokumentation” mit Experten-Tipps vom Anwalt.

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